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Lärm und Licht aus der Nachbarschaft / 3 Zur Beweissicherung bei Nachbarklagen

Haufe Redaktion, Hans-Albert Wegner †
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So mancher wird nach langwierigen Auseinandersetzungen die Erfahrung machen, dass Behörden und Gerichte nicht immer auf der Seite desjenigen stehen, der sich durch Einwirkungen aus der Nachbarschaft beeinträchtigt fühlt. Eine exakte und durch Aussagen anderer, ebenfalls beeinträchtigter Nachbarn gestützte Beweisführung ist deshalb unverzichtbar.

 
Praxis-Tipp

Protokoll

Fixieren Sie zumindest Ort, Datum und Uhrzeit sowie die Art der Störung schriftlich und sammeln Sie dafür Beweise (z. B. schriftliche Bestätigung anderer Hausbewohner).[1]

Schwierigkeiten bereitet häufig die Beschreibung der Intensität der Störung. Hierzu reichen auch verbale Umschreibungen, aus denen sich etwa ergibt, ob bei Tonwiedergabegeräten die Zimmerlautstärke in der Nachbarwohnung überschritten wurde.

Hilfreich kann es auch sein, wenn Sie bei Lärmbelästigungen vor Klageerhebung mehrmals Anzeige bei der Polizei erstattet haben (§ 117 Ordnungswidrigkeitengesetz). Deren Protokolle können vor Gericht als Beweismittel verwendet werden.

 
Praxis-Beispiel

Beschreibung

Eine Beschreibung könnte hier etwa lauten, dass das Fernsehgerät in der Nachbarwohnung so laut war, dass anhand des Programmhefts festgestellt werden konnte, welche Sendung gerade lief. Eine Angabe von DIN-Phon-Werten bei Überschreiten der Zimmerlautstärke bedarf es nach der Rechtsprechung nicht.

[1] Vgl. LG Berlin, Urteil v. 19.10.1987, 13 O 2/87, DWW 1988, 83.

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