Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Kurzzeitfreiwilligendienst / 2 Beitragsrechtliche Auswirkungen

Norbert Minn
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Sofern der Teilnehmer am Kurzzeitfreiwilligendienst der Sozialversicherungspflicht unterliegt, ist das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zur Beitragsberechnung heranzuziehen. Üblicherweise wird das Entgelt sich in einem Rahmen bewegen, der nicht über 2.000 EUR monatlich hinausgeht. Hinsichtlich der Beitragsbemessung ist dann die Regelung des Übergangsbereichs[1] anzuwenden, wenn das Bruttoarbeitsentgelt zwischen 556,01 EUR und 2.000 EUR (2024: 538,01 EUR bis 2.000 EUR) liegt.

Ist der Teilnehmer am Kurzzeitfreiwilligendienst aufgrund der geringen Höhe des Arbeitsentgelts (bis 556 EUR monatlich) sozialversicherungsfrei, sind durch den Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen.[2]

 
Achtung

Teilzeit-Freiwilligendienste

Mit dem Freiwilligen-Teilzeitgesetz vom 23.5.2024 ist mit Wirkung zum 29.5.2024 eine Änderung des Jugendfreiwilligendienstgesetzes sowie des Bundesfreiwilligendienstgesetzes vorgenommen worden.

Hiernach können nunmehr Menschen vor Vollendung des 27. Lebensjahres Freiwilligendienste auch ohne ein berechtigtes Interesse in Teilzeit ausüben. Voraussetzung ist einerseits eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf mehr als 20 Stunden sowie andererseits das Einverständnis der Einsatzstelle bzw. des jeweiligen Dienste-Trägers. Ein Anspruch auf eine Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit besteht allerdings nicht.

Durch genanntes Gesetz wurde auch eine Anhebung der Obergrenze für ein angemessenes Taschengeld von bislang 6 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze-Rentenversicherung auf nunmehr 8 % der BBG-RV vorgenommen. Seit 1.1.2025 beträgt die Obergrenze für das angemessene Taschengeld somit 644 EUR mtl.

 
Hinweis

Bei Maßnahme zur Berufsausbildungsvorbereitung ggf. volle Beitragstragung durch den Arbeitgeber

Wird der Kurzzeitfreiwilligendienst im Einzelfall zur Berufsausbildungsvorbereitung für eine im Anschluss beginnende Berufsausbildung durchgeführt, gilt der Teilnehmer als zur Berufsausbildung Beschäftigter. Dies führt zur vollen Tragung der Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber, wenn das monatlich erzielte Arbeitsentgelt 325 EUR nicht überschreitet.[3]

[1] § 20 Abs. 2 SGB IV.
[2] § 249b SGB V bzw. § 172 Abs. 3 SGB VI.
[3] S. Geringverdiener,

§ 20 Abs. 3 SGB IV.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.303
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    730
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    675
  • Erholungsbeihilfen
    650
  • Fahrtkostenzuschuss
    581
  • Aufwandsentschädigungen: Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit
    570
  • Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld / 1.5 Berechnungsbeispiele
    490
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    480
  • Abfindungen: Lohnsteuer und Beiträge / Sozialversicherung
    457
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    434
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    423
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    417
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    416
  • Dienstwagen: Weiternutzung während der Elternzeit bzw. des Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs
    406
  • Jubiläumszuwendung
    399
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung mit Sachgrund
    386
  • Arbeitgeberdarlehen: Lohnsteuerrechtliche Folgen
    382
  • Urlaubsabgeltung
    376
  • Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber / 4.2.2 Kilometerpauschalen
    363
  • Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit gemäß ArbZG / 4.1 Allgemeine Bestimmungen
    354
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Jahreswechsel: Midijob: Neue Formeln ab 1. Januar 2025
Prozent
Bild: Pixabay

Die untere Entgeltgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt zum 1. Januar 2025 von monatlich 538,01 Euro auf 556,01 Euro. Zeitgleich verändert sich auch der Faktor F, da sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung und der Beitrag zur Pflegeversicherung zum Jahreswechsel erhöhen. Was bei der Berechnung der Beiträge im Übergangsbereich zu beachten ist.


Versicherungs- und Beitragsrecht: Midijobs: Das regelmäßige Arbeitsentgelt ist entscheidend
Büro Mann Arbeit Schreibtisch Laptop
Bild: Pixabay/Alyibel Colmenares

Midijobs sind für viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen interessant, da die Beitragsbelastung geringer ist als bei Beschäftigungsverhältnissen mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Entgeltgrenze von 2.000 Euro. Es kommt also auf die Höhe des Verdienstes an und wie er berechnet wird.


Entgelt: Freiwilligendienst soll künftig besser bezahlt werden
Frau mit Mädchen beim Malen mit Wasserfarben
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

Menschen, die ein freiwilliges soziales Jahr oder einen anderen Freiwilligendienst leisten, sollen künftig mehr Geld erhalten. Das monatliche Taschengeld soll auf 584 Euro pro Monat erhöht werden. Das teilt das Bundesfamilienministerium mit.


Die täglichen Aufgaben im Griff: Crashkurs Personalarbeit
Crashkurs Personalarbeit
Bild: Haufe Shop

Die Autorin bietet einen klar strukturierten Überblick über die wichtigen Arbeitsprozesse und -inhalte moderner Personalabteilungen. Sie erhalten das komplette Handwerkszeug für die tägliche Personalarbeit. Mit vielen Checklisten, Formularen und Mustervorlagen sind Sie bestens gerüstet.


Kurzzeitfreiwilligendienst
Kurzzeitfreiwilligendienst

Zusammenfassung Begriff Kurzzeitfreiwilligendienste werden häufig von karitativen Einrichtungen (z. B. Caritasverbänden, Bistümern, Hilfsorganisationen, Fördervereinen etc.) angeboten. Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 27 Jahren ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren