A. Vorbemerkungen
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Stand: EL 45 – ET: 02/2025
Derivative Finanzinstrumente sind Finanzinstrumente, deren Wert von der Entwicklung des Werts der ihnen zugrunde liegenden Basiswerte (Underlyings) abhängt. Es handelt sich dabei insbesondere um Options- und Termingeschäfte. Diese lassen sich in bedingte (Optionen) und unbedingte Geschäfte (Termingeschäfte) unterteilen.
Im Unterschied zu originären Finanzinstrumenten (z. B. Forderungen, Wertpapiere) fließen beim Abschluss von Finanzderivaten i. d. R. keine nennenswerten Anfangszahlungen. Die grds. bilanzunwirksamen Finanzderivate dienen nicht der Bereitstellung von Kap., sondern der Zerlegung und dem Transfer von Preis-(änderungs-)risiken (Devisenkurs-, Aktienkurs-, Zins- und sonstigen Preisrisiken) oder Ausfall- bzw. Bonitätsrisiken. Mit ihrer Hilfe können – abgekoppelt von den zugrunde liegenden Anlage- und Finanzierungsvorgängen – Risikopositionen gesteuert (d. h. gesichert bzw. verändert oder bewusst eingegangen) werden.
Angesichts der Vielzahl an derivativen Finanzinstrumenten beschränken sich die folgenden Ausführungen auf die für Industrie-UN bedeutsamsten Instrumente, nämlich Optionen, Caps/Floors/Collars, Financial Futures, Forward Rate Agreements (FRA), Devisentermingeschäfte und Swaps sowie ausgewählte Kreditderivate (Credit Default Swaps).
Dabei wird differenziert, ob diese Instrumente isoliert oder zusammen mit anderen Transaktionen betrachtet werden; die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ist mit § 254 (Bildung von Bewertungseinheiten) im Gesetz geregelt (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 254, Rn. 1ff.).
Derivative Finanzinstrumente sind schwebende Geschäfte (vertraglich vereinbarte, aber noch nicht erfüllte Geschäfte). Sie unterliegen denselben Bilanzierungsregeln wie alle schwebenden Geschäfte; diese sind grds. nicht zu bilanzieren...