Prof. Dr. Lutz Richter
, Dr. Magdalena Kruczynski
1. XBRL als Übermittlungsstandard
Rn. 17
Stand: EL 37 – ET: 09/2022
Die Finanzverwaltung legte sich bereits sehr früh auf XBRL (eXtensible Business Reporting Language) als Übermittlungsstandard fest (vgl. BMF, Schreiben vom 19.01.2010, IV C 6 – S 2133-b/0, BStBl. I 2010, S. 47 (Rn. 2)) und wandte sich gleichzeitig explizit gegen eine ebenfalls denkbare Vordrucklösung, die letztlich jedoch nicht mit dem Steuerbürokratieabbau vereinbar gewesen wäre (vgl. Hülshoff, in: StbJb (2010/11), S. 245 (248)). Die Entscheidung der Finanzverwaltung pro XBRL ist begrüßenswert, da sie keinen eigenen Standard definiert, sondern auf einen bereits stark verbreiteten Übermittlungsstandard zurückgreift. In Deutschland verwendet(e) bspw. der BAnz seit dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10.11.2006 (BGBl. I 2006, S. 2553ff.) diesen Standard für die Offenlegung (vgl. zur Web-Publizität mit XBRL i. R.d. EHUG ausführlich Meyer-Pries/Mersmann, BBK 2006, S. 1211ff.); dies gilt im Übrigen auch künftig nach Abschaffung der sog. Doppelpublizität im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 05.07.2021 (BGBl. I 2021, S. 3338ff.), wonach RL-Unterlagen von den betroffenen UN nicht länger beim Betreiber des BAnz zur Bekanntmachung einzureichen, sondern stattdessen unmittelbar und ausschließlich der das UN-Register führenden Stelle elektronisch zwecks Einstellung in das UN-Register zu übermitteln sind (vgl. § 325 Abs. 1 Satz 2 (n. F.)).
XBRL ist ein frei verfügbarer, international verbreiteter Standard für den elektronischen Datenaustausch von UN-Informationen, welcher wiederum auf dem Standard XML (eXtensible Markup Language) basiert. XML ermöglicht dem Nutzer, eigene Beschreibungen – sog. "Tags" – zu definieren, mit deren Hilfe d...