1. Begriff und Struktur des Factoring
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Stand: EL 46 – ET: 06/2025
Unter Factoring ist die revolvierende Übertragung von Geldforderungen aus (originären) Waren- und Dienstleistungsgeschäften eines UN (Lieferant) gegen dessen Abnehmer (Kunden) auf ein Kreditinstitut oder ein spezielles Finanzierungsinstitut, den sog. Factor (Zessionar), zu verstehen. Dabei tritt das UN als Factoring- bzw. Anschlusskunde (Zedent) seine Kundenforderungen an den Factor ab, welcher dem Factoring-Kunden als Forderungsverkäufer dafür den vereinbarten Gegenwert zahlt. Die grundlegende Struktur einer (offenen) Factoring-Transaktion ist in nachstehender Übersicht zusammengefasst:
Übersicht: Struktur eines (offenen) Factoring-Geschäfts
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Stand: EL 46 – ET: 06/2025
In rechtlicher Hinsicht stellt sich Factoring als Forderungsverkauf durch Abtretung i. S. d. §§ 433, 453 und 398 BGB dar. Factoring-Verhältnissen liegen regelmäßig längerfristige Verträge über die Globalzession einer (abgegrenzten) Gesamtheit von Forderungen des Factoring-Kunden zugrunde. Der Factoring-Kunde kann dabei sämtliche oder lediglich einen bestimmbaren Teil (z. B. die Kundenforderungen der Debitoren A bis K, Forderungen gegen deutsche Kunden) seiner gegenwärtigen und/oder zukünftigen Forderungen abtreten. Ist dann eine einzelne Forderung entstanden, zahlt der Factor dem Factoring-Kunden einen Gegenwert, der sich nach der Forderungshöhe inkl. USt abzgl. der vereinbarten Gebühren bemisst.
2. Kernfunktionen des Factoring
Rn. 4
Stand: EL 46 – ET: 06/2025
Mit einem Factoring der Leistungsforderungen können je nach vertraglicher Ausgestaltung im jeweiligen Einzelfall einzelne oder gar mehrere der folgenden Funktionen durch den Factor übernommen werden:
| (1) |
(Vor-)Finanzierungsfunktion; |
| (2) |
Delkrederefunktion; |
| (3) |
Dienstleistungsfunktion. |
Rn. 5
Stand: EL 46 – ET: 06/2025
Aus Sicht des Forderungsverkäufe...