I. Grundlagen
Rn. 31
Stand: EL 45 – ET: 02/2025
Financial Futures (Futures) sind hinsichtlich Nominalbetrag, Laufzeit und Basiswert standardisierte, an Terminbörsen mit Clearing-System gehandelte Finanzterminkontrakte. Basiswert kann ein lieferbarer (z. B. Wertpapier, Geldanlage, Fremdwährungsbetrag) oder ein nicht lieferbarer Handelsgegenstand (z. B. Aktienindex) sein (vgl. Rieger (2016), S. 43f.; Steiner/Bruns/Stöckl (2017), S. 458ff.). Durch den Kauf/Verkauf eines Futures verpflichtet sich der Käufer/Verkäufer, an einem Margin-System mit börsentäglich fälligen Gewinn- oder Verlustausgleichzahlungen teilzunehmen. Futures führen bei Fälligkeit zu physischen Lieferungen (physical settlement) oder zu Barausgleichszahlungen (cash settlement) zwischen den Kontraktpartnern. Eine vorzeitige Glattstellung, die stets zu einem Barausgleich führt, ist an jedem Handelstag möglich (vgl. IDW RS BFA 5 (2011), Rn. 3; Steiner/Bruns/Stöckl (2017), S. 461).
Der Börse oder dem Börsenmitglied, über das die Geschäfte abgeschlossen werden, sind i. d. R. Sicherheiten (Initial Margins, Einschüsse) in Form von Geld, Avalen oder verpfändeten Wertpapieren zu stellen (vgl. IDW RS BFA 5 (2011), Rn. 4; ferner Steiner/Bruns/Stöckl (2017), S. 459ff.; Göttgens/Prahl, WPg 1993, S. 503ff.; Scharpf/Luz (2000), S. 579ff., jeweils m. w. N.).
Von der Initial Margin (Einschuss) zu unterscheiden ist die Variation Margin (Nachschuss), die sich aufgrund der täglichen Wertveränderung des Future-Kontrakts ergibt (vgl. zur Bewertung/Marktwertermittlung Steiner/Bruns/Stöckl (2017), S. 460f.). Zusätzlich zur Initial Margin werden börsentäglich nach dem Mark-to-Market-Prinzip sich aufgrund der täglichen Abrechnungspreise ergebende Wertveränderungen gegenüber dem Vortag ausgeglichen; damit wird eine Angleichung des kontrahierten Preise...