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6. Unzulässige Positionen

Prof. Dr. Lutz Richter, Dr. Magdalena Kruczynski
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Rn. 53

Stand: EL 38 – ET: 01/2023

Mit dem Attribut "notPermittedFor" im Referenzteil ("Reference Linkbase") der Taxonomie (vgl. HdR-E, Kap. 9, Rn. 24) erfolgt die Kennzeichnung der unzulässigen Positionen bzw. Elemente. Im JA-Modul sind Positionen, die in einer HB, nicht aber in einer StB enthalten sein dürfen, als "steuerlich unzulässig" gekennzeichnet. Diese Positionen sind i. R.d. Überleitungsrechnung zwingend aufzulösen (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10009, BStBl. I 2011, S. 855f. (Rn. 13); BayLfSt/RZF Düsseldorf/XBRL Deutschland e. V. (2022), Kap. A.9.3, S. 17, sowie Kap. A.11, S. 20f.). Beispielhaft können hier die Positionen "Aktive latente Steuern", "Passive latente Steuern" und "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" genannt werden. Dagegen sind Positionen, die in einer StB, nicht aber in einer HB enthalten sein dürfen, mit "handelsrechtlich unzulässig" gekennzeichnet. Jene sind ebenfalls i. R.d. Überleitungsrechnung zu modifizieren. Beispiele hierfür bilden die Positionen "Aktiver Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse beim Organträger" und "Sonderposten mit Rücklageanteil" (mit weiteren Differenzierungen).

Neben dem JA-Modul (Einlagen- und Entnahmenkorrektur beim steuerlichen Ausgleichsposten innerhalb des EK) existiert insbesondere im GCD-Modul zudem die Kennzeichnung "für Einreichung an Finanzverwaltung unzulässig". So werden bspw. für die steuerliche Deklaration Rechtsformen, wie "Rechtsform ausländischen Rechts (HRA)", "lokales ausländisches Steuerrecht" ebenso als unzulässig erachtet wie die Angabe "Gewerbetreibender (Einnahmenüberschussrechner)". Die Zulässigkeit der Positionen wird clientseitig geprüft, wobei es irrelevant ist, ob eine HB oder eine StB eingereicht wird (vgl. BayLfSt/RZ...

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