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Künstliche Intelligenz und Compliance - Sicher KI in Kan ... / 3 Allgemeine Informationen und Qualifizierung von KI-Systemen nach der KI-VO

Dr. iur. Robert Müller
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3.1 Aufbau der KI-VO, Sanktionen und Compliance-Folgen

Die KI-VO umfasst 113 Artikel, 180 Erwägungsgründe, 13 Anhänge und gliedert sich in 13 Kapitel. Der Aufbau der KI-VO orientiert sich stark an der Risikokategorisierung von KI-Systemen. Nach einem allgemeinen Teil werden zur Abgrenzung die verbotenen KI-Systeme (konkret "Verbotene Praktiken im KI-Bereich") nach Art. 5 KI-VO sowie anschließend Hochrisiko-KI-Systeme und deren unmittelbare Compliance-Folgen, gem. Art. 6 bis 49 KI-VO dargestellt. Hervorzuheben sind im Anschluss Regelungen für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, sog. GPAI (= "General" Purpose AI-System) sowie die Maßnahmen zur Innovationsförderung und Governance-Fragen hinsichtlich der regulatorischen Umsetzung sowie Koordinierung der KI-VO..

Die Regelungsdichte ist bei dem Kapitel bezüglich der Hochrisiko-KI-Systemen mit 44 Artikeln deutlich am höchsten. Damit sind aber nicht die Regelungen für Hochrisiko-KI-Systeme abgeschlossen, sondern es verteilen sich weitere Vorschriften in den Folgekapiteln, z. B. Art. 72 KI-VO, der die Beobachtung durch Anbieter nach Inverkehrbringen von Hochrisiko-KI-Systemen vorschreibt.

Verstöße gegen die KI-VO sind auch bußgeldbewehrt und müssen nach Art. 99 Abs. 1 KI-VO noch durch die Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Der Einsatz verbotener KI-Systeme wird mit einer Geldbuße bis zu 35 Mio. EUR oder bei Unternehmen mit bis zu 7 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr geahndet – abhängig davon, welcher Betrag höher ist (Art. 99 Abs. 3 KI-VO). Dieser Mechanismus wird u. a. auch für Anbieter und Betreiber angewendet, jedoch kann eine Geldbuße bis zu 15 Mio. EUR oder bei Unternehmen mit bis zu 3 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden, i. S. v. Art. 99 Abs. 4 KI-VO. Die Übermittlung von unvollständigen, falschen oder irreführe...

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