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Künstliche Intelligenz: Einsatzmöglichkeiten im Arbeitss ... / 5.2 Urheberrecht, Datenschutz und Privatsphäre

Dipl.-Inform. Jörg Schiemann
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Bisher sammelten Webcrawler beim Training verschiedener KI in der Regel Informationen aus dem Internet, ohne die Urheber der Webseiten um Erlaubnis zu bitten. Aufgrund dieser (vermutet unerlaubten) Verwendung ihrer Texte haben deshalb Autoren wie Christopher Golden und Richard Kadrey mit der Komikerin Sarah Silverman Klage gegen OpenAI und Meta eingereicht. Auch die New York Times reichte Ende Dezember 2023 Klagen gegen OpenAI und Microsoft wegen unerlaubter Benutzung von Texten der Zeitung zum Training von AI-Technologien ein. Ferner soll ChatGPT Texte erfunden und der New York Times zugeschrieben haben.

Die Diskussion um das Urheberrecht und wie es beim Training von KI angewendet werden sollte ist in vollem Gange. Grundsätzlich braucht es zur Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials die Erlaubnis des Urhebers (oder eine gesetzliche Erlaubnis). Da hier jedoch automatisiert Informationen, insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen, aus frei zugänglichen Quellen aus dem Internet gewonnen werden, kann das Training von KI als sogenanntes Data Mining verstanden werden. Gemäß § 44b Text und Data Mining des deutschen Urheberrechtsgesetzes ist dies ohne Einwilligung des jeweiligen Urhebers zulässig, sofern er dieses nicht ausdrücklich und in maschinenlesbarer Form vorbehalten hat. In diesem Sinne ist also die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken aus dem Internet zum Training einer KI lizenzfrei zulässig.

Im nächsten Schritt gilt es dann allerdings auch zu definieren, wie das Urheberrecht auf von der KI erzeugte Informationen, also Texte, Bilder und Videos, zu interpretieren ist. Aufgrund der hohen Qualität der erzeugten Bilder werden auch Themen wie die Verwendung genereller Wasserzeichen zur Identifikation von KI-generierten Bildern diskutiert.

Fer...

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