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Kündigung (ordentliche) von Wohnraum / 8.3 Übermittlung durch Boten

Alexander C. Blankenstein
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Die Kündigung kann auch durch Boten übermittelt werden. Als Bote kommen wiederum andere Hausbewohner, Mitarbeiter des Vermieters oder Verwalters oder aber auch sonstige Dritte in Betracht. Auch bei der Übermittlung der Kündigung durch Boten ist gesondert für eine entsprechende Dokumentation zu sorgen.

 
Step by Step

Was ist zu tun?

  1. Zunächst bestätigt der Bote schriftlich, dass ihm das Kündigungsschreiben mit konkretisiertem Inhalt übergeben und er beauftragt wurde, dieses dem Mieter zu übergeben bzw. zuzustellen.
  2. Nach erfolgter Zustellung dokumentiert der Bote wiederum schriftlich, wann und auf welche Weise dem Mieter die Kündigung übermittelt wurde.
 

Musterschreiben: Botenbestätigung

Bestätigung

Ich, Herr Werner Schulze, geboren am 31. Mai 1972, wohnhaft in 82319 Starnberg, Bahnhofplatz 10, bestätige, dass mich der Vermieter, Herr Bubi Stenzel, heute um 15.30 Uhr beauftragt hat, sein Kündigungsschreiben vom 1. August 2025, mit dem das Mietverhältnis über die im 3. Obergeschoss belegene Wohnung in der Liegenschaft "Strandgasse 15 in 82319 Starnberg" ordentlich zum 31. Oktober 2025 wegen Eigenbedarfs gekündigt wird, dem Mieter, Herrn Heribert Schmidt, persönlich zu übergeben und soweit dies nicht möglich ist, in dessen Briefkasten zu legen.

Ich habe sodann heute um 17.00 Uhr versucht, das Kündigungsschreiben Herrn Schmidt persönlich zu übergeben. Nach mehrfachem vergeblichen Läuten an der Wohnungstür des Herrn Schmidt habe ich das Kündigungsschreiben um 17.06 Uhr in dem zur Wohnung des Herrn Schmidt gehörenden Briefkasten eingelegt.

 
_____________ ____________________
Starnberg, 1. August 2025 Unterschrift Werner Schulze

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