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Kündigung (ordentliche) von Wohnraum / 2.1.2 Geschäftsunfähiger Mieter

Alexander C. Blankenstein
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Immer wieder problematisch stellen sich Mieter dar, die entweder hochbetagt ihre Vertragspflichten z. B. aufgrund von Gebrechlichkeit und/oder psychischen Beeinträchtigungen nicht mehr erfüllen können. Für den Vermieter ist nicht klar erkennbar, ob diese Mieter noch geschäftsfähig sind oder sich bereits im Zustand der Geschäftsunfähigkeit befinden. Entsprechendes gilt in Fällen, in denen Mieter aufgrund etwa paranoider Wahnvorstellungen in ihrer Wohnung herumschreien oder den Vermieter, andere Hausbewohner oder auch außenstehende Dritte bedrohen und/oder beleidigen, ggf. gar tätlich angreifen. Auch in diesen Fällen stellt sich die Frage der Geschäftsfähigkeit. Wird gegenüber einem Geschäftsunfähigen gekündigt, muss die Kündigung an den gesetzlichen Vertreter gerichtet werden.

 

Tipp: Bestellung eines Betreuers anregen

Zumeist leben solche Mieter gänzlich isoliert. Hat der Geschäftsunfähige keinen gesetzlichen Vertreter oder kann der Vermieter nicht in Erfahrung bringen, ob ein solcher existiert, sollte er beim zuständigen Vormundschaftsgericht die Bestellung eines Betreuers anregen.

 

Musterschreiben: Anregung zur Bestellung eines Betreuers

Amtsgericht _______

– Betreuungsgericht –

__________________

__________________

 
  Anregung zur Bestellung eines Betreuers  

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich rege an, für Herrn/Frau ___________, geb. am _______, wohnhaft in ____________ [Anschrift], einen Betreuer für folgende Aufgabenkreise zu bestellen:

  ( ) Personensorge
  ( ) Wohnungsangelegenheiten
  ( ) Aufenthaltsbestimmung
  ( ) Vermögensangelegenheiten
  ( ) Gesundheitssorge
  ( ) _____________

Ich bin Vermieter der von Herrn/Frau ___________ mit Mietvertrag vom ________ bewohnten Wohnung. Eine Kopie des Mietvertrags lege ich diesem Schreiben bei.

Seit ________ ist eine stetige Versch...

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