Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Kündigung: Form und Zugang der Kündigungserklärung / 3.6 Kündigung per Einschreiben

Dr. Roman Frik
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Der Postversand einer Kündigung durch einfachen Brief ist nicht empfehlenswert. Der Absender erhält weder einen Nachweis für die Ein- noch für die Auslieferung des Briefs. Der Zugang beim Adressaten kann so nicht bewiesen werden.

3.6.1 Einwurfeinschreiben

Beim Einwurfeinschreiben wird das Schreiben vom Postbediensteten in den Wohnungsbriefkasten (oder das Postfach) des Empfängers eingeworfen und geht damit zu.

Zum Nachweis des Zugangs nicht geeignet ist hierbei der Einlieferungsschein, den der Absender bei Aufgabe des Schreibens zur Post erhält. Dieser belegt lediglich die Einlieferung bei der Post und ermöglicht dem Absender eine Sendeverfolgung (online). Auch ein Screenshot der Sendeverfolgung mit der Zustellmitteilung ist weder ein Beweis der Zustellung noch ein Beweis des ersten Anscheins hierfür.[1]

Das BAG hat ferner klargestellt, dass selbst der von der Post auf Anforderung erstellte Auslieferungsbeleg beim derzeit praktizierten digitalen Zustellverfahren keinen Beweis des erstens Anscheins für den Zugang mehr begründet.[2] Zur Begründung verweist das BAG auf die zwischenzeitliche Umstellung des Zustellverfahrens: Der Zusteller scannt nunmehr lediglich einen Strichcode und der digital generierte Auslieferungsbeleg weist insbesondere weder die genaue Empfängeradresse noch den genauen Einwurfzeitpunkt aus. Dieser Ablauf lässt – im Unterschied zum früheren "Peel-off"-Verfahren, bei dem das physische Abziehetikett vom Schreiben auf einen vorbereiteten Beleg geklebt und Datum und Uhrzeit der Zustellung handschriftlich durch den Postboten vermerkt wurde – keinen ausreichend dokumentierten und standardisierten Zustellvorgang mehr erkennen, der einen Beweis des ersten Anscheins rechtfertigen könnte.[3]

Zudem verlangt die Zivilprozessordnung (ZPO) für den sogenannten Urkundsbeweis durch Privaturkunden ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    859
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    842
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    837
  • § 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Urlaubsbescheinigung
    635
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    620
  • Jubiläumszuwendung
    594
  • Jubiläumsgeld
    591
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    562
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    551
  • Kapitallebensversicherungen, Einkommensteuer / 10.2 Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag
    538
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    528
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    510
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    503
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    502
  • Überstunden/Mehrarbeit / 7.1 Regelung des TVöD
    468
  • Führerscheinkosten, Übernahme durch Arbeitgeber
    446
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    442
  • Sozialversicherung / 14.4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    440
  • § 14 Klageerhebung / I. Muster für eine Klage
    422
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    419
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold

Top-Themen

Junger Student in der Stadt

HR zwischen Restrukturierung und Transformation

mehr

Urlaub Reise Karte Sabbatical Route

Urlaubsanspruch

mehr

Barista Café Studentenjob

Ferienjobber

mehr

Gemälde

Künstlersozialabgabe

mehr

Urlaub Reise Koffer Gepäck

Urlaubsgeld

mehr

WM2026_Ball_Auf_Spielfeld

Fußball-WM im Büro: arbeitsrechtliche Grenzen

mehr

Reporting_Praesentation_Teammeeting_Liniendiagramm

People Analytics – zwischen Daten und Entscheidung

mehr

Confident businesswoman smiling while interacting with colleagues

Selbstentwicklung für Führungskräfte

mehr

Afro Mann am Handy

Advertorial: Trends im Recruiting 2026

mehr

Gruppe Präsentation

HR-Digitalisierung meistern

mehr

Downloads

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Business Schools Titel 2026

MBA, Master, Zertifikate: Startbereit für die KI-Welt

mehr

Tagen Frühjahr 2026

Drohnenshows: Himmlische Innovationen

mehr

Personalmagazin bAV 12/2025

Gender Pension Gap: Wie Betriebe für Ausgleich sorgen können

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Personal
Haufe Shop: Mitarbeiterbindung
Mitarbeiterbindung

Mitarbeiterbindung senkt die betrieblichen Kosten und fördert Wertschöpfung, Flexibilität und Innovationskraft im Unternehmen. Gunther Wolf beschreibt, wie Sie fachliches Know-how und Kompetenzen binden und erklärt den Weg zu einer mitarbeiterzentrierten Erfolgskultur mit zahlreichen Beispielen. 


Kündigung: Form und Zugang der Kündigungserklärung
Kündigung: Form und Zugang der Kündigungserklärung

Zusammenfassung Überblick Dieser Beitrag beschreibt, wie eine Kündigung zu gestalten ist, welchen Formvorschriften sie unterliegt und zu welchem Zeitpunkt sie ausgesprochen werden kann. Ein Schwerpunkt des Beitrags liegt im Zugang von Kündigungen, da hier in ...

4 Wochen testen

Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren