Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Kostenrechnung: Fehler der Finanzbuchhaltung korrigieren / 2.1 Fehler und Kostenarten

Reinhard Bleiber
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Eine fehlerhafte Zuordnung von Kosten zu einer bestimmten Kostenart wird durch die Buchung in der Finanzbuchhaltung festgeschrieben. Fehlbuchungen lassen sich oft durch die Bekanntheit oder Regelmäßigkeit der Kosten korrigieren. Bei unregelmäßig auftretenden Kosten ist jedoch die Zuordnung durch den Sachbearbeiter bzw. den Verursacher notwendig.

 

Sind Materialkosten immer eindeutig?

In vielen Fertigungsbetrieben gibt es Materialien, die sowohl als direkte Materialkosten in die Kalkulation fließen müssen als auch in Form von Verbrauchsmaterial als Gemeinkosten zu verbuchen sind. Ein Beispiel ist das Mehl eines Backmittelherstellers, das sowohl als Grundlage für die Produkte dient als auch in der Versuchsbäckerei Verwendung findet. Eindeutigkeit ist selbst in einfach erscheinenden Situationen nicht immer gegeben. Zusätzliche Informationen müssen beschafft werden.

Wird Material fälschlich den Einzelkosten zugeordnet, erhöht dies die Materialkosten der Produkte. Wird es fälschlich den Gemeinkosten zugeordnet, können Produkte durch Umlagen belastet werden, die nichts damit zu tun haben. Zusätzlich kann es zu Fehlern bei der Aktivierung kommen, wenn Kosten für Investitionen fälschlich den laufenden Kosten zugerechnet werden. Selbstverständlich kommt es generell zu fehlerhaften Informationen, wenn Kostenarten verwechselt werden. Entscheidungen, die darauf aufbauen, sind u. U. falsch.

 

Energiekosten steigen

Für die Fertigung eines Maschinebauunternehmens wird als Hilfsstoff auch Öl eingesetzt. Dieses wurde fälschlich als Energie gebucht. Die Preisentwicklung führte zu einem Planwert für Energie, der erheblich über dem Vorjahreswert lag. Auch für das Öl wurden Preiserhöhungen kalkuliert. Das war falsch, da es sich nicht um Heizöl handelte. Im Ergebnis muss die Kostenrechnung jetzt ei...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Die neuen Regelungen im Insolvenzrecht: Handbuch Insolvenz
    Handbuch Insolvenz
    Bild: Haufe Shop

    Das Buch stellt die Verfahrensabläufe bei Eintritt einer Insolvenz verständlich dar und gibt Antworten auf alle praxisrelevanten Fragen. Zahlreiche Beispiele, Mustertexte und besonders gekennzeichnete Tipps helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren