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Kompaktübersicht: Steuergesetzgebung 2017-2025 / Zoll

Jürgen K. Wittlinger
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Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
Zollverwaltungsgesetz

Das Gesetz bringt mehrere Änderungen im Bereich der zollamtlichen Überwachung. Damit soll die organisierte Kriminalität gekämpft und Verbesserungen bei den einzuhaltenden Regeln des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts erreicht werden.

Zur besseren Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden die Kontrollbefugnisse klarer geregelt und zugleich gestärkt, sowie bestehende Kontrolllücken beseitigt. Dies betrifft vor allem die Kontrolle der Barmittel, welche auf “gleichgestellte Zahlungsmittel“ erweitert wird. Die Kontrollrechte und die Befugnisse zur Sicherstellung werden präzisiert, ebenso die Anzeigepflicht für Beträge ab 10.000 EUR. Auch eine Erweiterung der Postkontrollen auf alle Postdienstleister (bisher nur die Deutsche Post AG), sowie für risikoorientierte und stichprobenweise Kontrollen durch den Zoll in den Räumen der Postdienstleister sind enthalten.

Flankierend gibt es Änderungen bei den Bußgeldtatbeständen. Das sog. Zuschlagsverfahren soll einem Straf- oder Bußgeldverfahren vorzuziehen sein; die Wertgrenze hierfür wird von 130 EUR auf 250 EUR erhöht.
Ab Verkündung des Gesetzes Gesetz zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes vom 10.3.2017

Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 14.9.2016.

Keine Einwendungen im Bundesrat am 4.11.2016.

Beschluss im Bundestag am 19.1.2017.

Billigung im Bundesrat am 10.2.2017.

Verkündet am 15.3.2017 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 425.
Zollfahndungsdienstgesetz1 Mit dem Gesetz werden neue Vorgaben für Behörden bei der Verarbeitung personenbezogener Daten umgesetzt. Diese beruhen vor allem auf der Richtlinie (EU) 2016/680 v. 27.4.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum ...

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