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Klimawandel: Arbeitsrechtliche Fragen zu den Folgen des Klimawandels auf Arbeitsverhältnisse

Prof. Dr. Rupert Felder
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Zusammenfassung

 
Überblick

Durch den Klimawandel kommt es auch zu Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. Die arbeitsrechtlichen Folgen klimabedingter Extremwetter wie Hitzesommer, Überschwemmungen oder Stürme sind relevant und angesichts der breiten Betroffenheit durchaus von großer wirtschaftlicher Bedeutung. So weitreichend wie die Auswirkungen des Klimawandels sind, so vielfältig sind auch die damit einhergehenden Fragestellungen: Muss der Arbeitgeber das Entgelt trotz gestörter Betriebsabläufe leisten? Welche Auswirkungen haben Produktionseinschränkungen und auch persönliche Einschränkungen bei Hitze für bestimmte Personengruppen? Welche besonderen Nebenpflichten haben Arbeitnehmer bei Auswirkungen des Klimawandels?

Dieser Beitrag behandelt diese und weitere Fragen rund um die arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels.

Zur Frage, was aus Sicht des Arbeitsschutzes bei Hitze am Arbeitsplatz zu beachten ist, beschäftigt sich der Beitrag "Hitze am Arbeitsplatz: Was konkret zu tun ist".

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Rechtsgrundlage für die Entgeltfortzahlung bei Betriebsstörungen ist § 615 Satz 3 BGB. Kurzarbeitergeld ist geregelt in §§ 95 ff. SGB III. Die Möglichkeit zur Leistungsverweigerung aufgrund persönlicher Unmöglichkeit regelt § 275 Abs. 3 BGB.

1 Klimawandel als Betriebsstörung

Nach den zur "Lehre vom Betriebsrisiko" entwickelten Kriterien trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko. Eine Betriebsstörung geht damit grundsätzlich zulasten des Arbeitgebers, der einzelne Arbeitnehmer behält seinen Entgeltanspruch, auch wenn er nicht die Arbeitsleistung erbringen kann.[1]

[1] § 615 Satz 3 BGB.

1.1 Störung der Produktionsabläufe

In Hitzesommern und aufgrund anderer Extremwetter kommt es immer wieder zu einem Abriss der Materialversorgung. Sei es durch Niedrigwasser in den Flüssen, sodass die Schifffahrt stillgel...

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