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Klimawandel: Arbeitsrechtliche Fragen zu den Folgen des ... / 1.3 Ungeeignetheit des Arbeitsraums aufgrund von Hitze

Prof. Dr. Rupert Felder
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"Der Klimawandel ist eine Bedrohung für das menschliche Wohlbefinden und die Gesundheit des Planeten" stellt der Weltklimarat (IPCC)[1] fest. Bei hohen Temperaturen zu arbeiten, kann Gesundheitsschäden auslösen, von der mangelnden Qualität der Arbeit bei körperlichem Unwohlsein ganz zu schweigen. Von der Schule kennt man "hitzefrei", aber gilt das auch für das Arbeitsverhältnis? Kann der Arbeitnehmer die Arbeit bei Weiterzahlung der Vergütung verweigern, wenn es am Arbeitsplatz zu heiß ist?

[1] Meldung v. 20.3.2023.

1.3.1 Pflichten bei Hitze am Arbeitsplatz

Bei Temperaturen über 26 °C ist die Arbeitsausübung erschwert, ab 30 °C ist die Arbeitsausübung beeinträchtigt. Zunächst ist es bei diesen Temperaturen jedoch nicht zu heiß, um die Arbeitsleistung zu erbringen. Vielmehr muss der Arbeitgeber reagieren und auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung die Lage analysieren und Maßnahmen zur Verbesserung einleiten.

 
Hinweis

Mögliche Reaktionsmaßnahmen

Der Katalog der in der Arbeitsstättenrichtlinie genannten Vorschläge der Reaktionsmaßnahmen geht von Sonnenschutz über Ventilatoren bis hin zu "Arbeitszeitverlagerung" und "zusätzlichen Entwärmungsphasen".

Die Verlegung entbindet nicht von der Arbeitsleistung und nicht von der Entgeltzahlungspflicht. Im Zweifel ist die konkrete Umsetzung mit dem Betriebsrat und seinen Mitbestimmungsrechten zu regeln.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.[2]

Die Arbeitsstättenregel gilt für Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume, an die betriebstechnisch keine spezifischen r...

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