Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Klimaschutzpaket: Energetische Sanierung von selbstgenut ... / 7 Förderbeträge

Jörg Wilde
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Antrag

Die Förderung des § 35c EstG erfolgt nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme. Auf Antrag im Rahmen der jeweiligen Einkommensteuererklärung vermindern sich die tarifliche Einkommensteuer um den ermittelten Förderbetrag maximal bis auf 0 EUR.

7.1 Förderhöchstbetrag für gleichzeitige Maßnahmen

Bis 7 %

Werden eine oder mehrere energetische Maßnahmen als ein Bündel durchgeführt werden diese so gefördert:

 
Wann Förderung in % der Aufwendungen max. Förderung entspricht Aufwendungen i. H. v.
Jahr des Abschlusses der Sanierungsmaßnahme 7 % 14.000 EUR 200.000 EUR
1. Jahr nach Abschluss 7 % 14.000 EUR 200.000 EUR
2. Jahr nach Abschluss 6 % 12.000 EUR 200.000 EUR
 
Praxis-Beispiel

Energetische Sanierung Einzelmaßnahmen

Familie Muster hat im Jahr 01 mit der energetischen Sanierung ihres Einfamilienhauses begonnen. Die Sanierung wurde im Jahr 02 fertiggestellt. Die Sanierungskosten betragen 50.000 EUR. Die tarifliche Einkommensteuer der Eheleute beträgt im Jahr 02 = 12.000 EUR, 03 = 12.500 EUR und 04 = 13.000 EUR.

Berechnung der Förderung:

 
Jahr Förderung ESt nach Abzug § 35c EStG Gesamtförderung
02 3.500 EUR (50.000 EUR x 7 %) 8.500 EUR (12.000 EUR – 3.500 EUR) 3.500 EUR
03 3.500 EUR (50.000 EUR x 7 %) 9.000 EUR (12.500 EUR – 3.500 EUR) 7.000 EUR
04 3.000 EUR (50.000 EUR x 6 %) 10.000 EUR (13.000 EUR – 3.000 EUR) 10.000 EUR

Die tarifliche Einkommensteuer mindert sich für die Eheleute Muster in den Jahren 02 und 03 um jeweils 3.500 EUR, im Jahr 04 sind es nochmals 3.000 EUR. Insgesamt werden die Sanierungsmaßnahmen von 50.000 EUR mit 10.000 EUR über den § 35c EStG gefördert.

7.2 Förderobergrenze von 40.000 EUR

Gesamtförderung

Da die Bundesregierung sich mit ihrer Förderung an alle privaten Wohnungsnutzer wendet, wurde auch berücksichtigt, dass nicht alle dieser Haushalte sofort über die Mittel verfügen, alle energetischen Maßnahmen zusammen durchzuführen. Diese Tatsache wi...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Bestellung und Abberufung des WEG-Verwalters, Verwalterv ... / 4.5 Faktischer Verwalter
    1
  • Bauliche Veränderungen (ZertVerwV) / 7.3.3 Kostenverteilung von Gestattungsmaßnahmen
    0
  • GEG 2024 – Synopse / § 110 Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
    0
  • Gemeinschaftliches Eigentum: Erhaltungspflicht / 1 Leitsatz
    0
  • Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 1.2.1 Grundsätze
    0
  • Hausgeld, Mahnwesen (ZertVerwV) / 2.2.1 Bestimmungen des Hausgeldschuldners
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
  • Kinne/Schach/Bieber, BGB § 555f Vereinbarungen über Erha ... / 1 Allgemeines
    0
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer (ZertVerwV) / 7.1 Betreten
    0
  • Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters (ZertVerwV) / 3.4.3 Durchführung nichtiger Beschlüsse
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Green Leases
Green Leases
Bild: Haufe Shop

Angesichts der Aufgabe, die Energiewende auch im Gebäudebereich erfolgreich in die Praxis umzusetzen, stellen "grüne Mietverträge" ein probates Instrumentarium dar. Dieses Buch beschreibt dazu die besten Strategien für ein nachhaltiges Mieter:innenengagement.


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren