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Klimaschutzpaket: Energetische Sanierung von selbstgenut ... / 10.9 Optimierung bestehender Heizungsanlagen (§ 35c Abs. 1 Satz 3 Nr. 8 EStG)

Jörg Wilde
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Älter als 2 Jahre

Die Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage wird nur gefördert, wenn diese älter als 2 Jahre ist. Hierzu sind folgende Maßnahmen durchzuführen:

 
Maßnahmen erledigt
Bestandsaufnahme und gegebenenfalls die Analyse des Ist-Zustands (z. B. nach DIN EN 15378)  
Durchführung eines hydraulischen Abgleich gemäß Verfahren A oder B des VdZ-Formulars.  

Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizsystem, z. B.

  • Optimierung der Heizkurve,
  • Anpassung der Vorlauftemperatur,
  • Anpassung der Pumpenleistung,
  • Einsatz von Einzelraumreglern.
 

Zusätzlich zu den obigen Maßnahmen ist das Folgende förderfähig:

  • die nachträgliche Dämmung von ungedämmten Rohrleitungen,
  • Einbau oder Ersatz von zugehörigen Mess-, Steuer- und Regelungstechniken und Nutzungsinterface,
  • Ersatz bestehender Pumpen durch hocheffiziente Heizungsumwälzpumpen und hocheffiziente Trinkwasserzirkulationspumpen,
  • Einbau voreinstellbarer Heizkörperthermostatventile, Ersatztemperaturreglern und Strangdifferenzdruckreglern,
  • in Einrohrsystemen Maßnahmen zur Volumenstromregelung mit dem Ziel der Energieeinsparung und der Umbau von Ein- und Zweirohrsystemen,
  • Ersatz und erstmaliger Einbau von Pufferspeichern,
  • erstmaliger Einbau von Flächenheizsystemen sowie die erforderliche Anpassung oder Erneuerung von Rohrleitungen,
  • Austausch vorhandener Heizkörper durch Niedertemperaturheizkörper und Heizleisten,
  • Austausch von Heizkörpern mit dem Ziel der Systemtemperaturreduzierung, die im Zuge der Berechnung zum hydraulischen Abgleich als verantwortlich für hohe Systemtemperaturen identifiziert wurden (Stichwort: kritische Heizkörper),
  • erstmaliger Einbund Austausch von Komponenten zur Durchflussbegrenzung und Einzelraumtemperaturregelung in Flächenheizkreisen einschließlich aller dazu e...

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