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Klimaschutz durch Klimaklagen gegen Unternehmen? Implika ... / II. Gegen Unternehmen gerichtete Klimaklagen

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Gegen Unternehmen gerichtete Klimaklagen sind dabei ein vergleichsweise neues Phänomen. Bis 2017 waren Unternehmen nur selten Adressat von Klimaklagen. Seitdem hat die Anzahl der gegen Unternehmen gerichteten Klimaklagen jedoch stetig zugenommen.[18]

Dabei kann zwischen vorwärts gerichteten und rückwärts gerichteten Klimaklagen gegen Unternehmen unterschieden werden.[19] Vorwärts gerichtete Klagen zielen auf die Verpflichtung zur Reduktion künftiger Emissionen ab, während rückwärts gerichtete Klimaklagen eine Haftung für bereits eingetretene Schäden aufgrund klimaschädlichen Verhaltens im Blick haben.[20] Insbesondere bei vorwärts gerichteten Klimaklagen kann die Begründung einer spezifischen Handlungspflicht der Unternehmen für die Kläger herausfordernd sein. Auch existieren keine speziellen Vorschriften, die eine zivilrechtliche Haftung für Klimaschäden vorsehen.[21] Aus diesem Grund unternehmen die Kläger regelmäßig den Versuch, den allgemeinen Vorschriften, insbesondere des Deliktsrechts, durch eine extensive Auslegung im Lichte der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte oder der EMRK, einen Anspruch auf die Unterlassung von künftigem klimaschädigendem Verhalten zu entnehmen. Bisher war dies jedoch kaum vor den Gerichten erfolgreich. In Deutschland blieben die Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe gegen Mercedes-Benz und BMW auch in der zweiten Instanz erfolglos.[22] In Neuseeland wurde eine Klage gegen die sieben größten CO2-Emittenten des Landes, die auf eine Haftung wegen eines sog. Klimaschadenersatzanspruchs gerichtet war, im Februar 2024 ebenfalls in zweiter Instanz[23] abgewiesen. Auch in den USA und in anderen europäischen Ländern konnten Klimaklagen gegen Unternehmen bisher keine erfolgreichen Gerichtsverfahren von größerer Leitwirkung erzielen. Eine Ausnah...

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