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KI: Künstliche Intelligenz im Personalwesen / 3 Rechtliche Besonderheiten beim Einsatz von KI im Personalwesen

Alex Worobjow
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3.1 Einleitung

Beim Einsatz von KI im Personalwesen werden Aspekte der Mitbestimmung und des Datenschutzes eine dominante Rolle spielen, neben haftungsrechtlichen Aspekten und europäischer Gesetzgebung. Welche Regeln mit welchen Rechtsfolgen greifen, hängt von der konkreten KI-Anwendung ab. Die nachfolgenden Themen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit regelmäßig für den Einsatz von KI zum Tragen kommen.

3.2 Betriebliche Mitbestimmung

Beim Einsatz von KI-Systemen stehen dem Betriebsrat umfangreiche Informations- und Mitbestimmungsrechte zu. Dies sind vor allem:

 
Starke Mitbestimmungsrechte Einsatz von KI bei Aufstellung von Richtlinien über personelle Auswahl § 95 Abs. 2a BetrVG
Einführung/Anwendung von technischen Einrichtungen, die zur Verhaltens-/Leistungsüberwachung geeignet sind § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Vorbereitung/Erteilung von Anweisungen zum Ordnungsverhalten mithilfe von KI § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
Mitbestimmung bei Einstellungen und Versetzungen, bei denen KI im Einsatz war, insbesondere wenn Auswahlrichtlinien/Beurteilungsgrundsätze bestehen § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG
Schwache Mitbestimmungsrechte Beauftragung von Sachverständigen durch den Betriebsrat § 80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG
Unterrichtung und Beratung des Betriebsrats bei Planung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen einschließlich des Einsatzes von KI § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

3.2.1 "Echte" Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Nach § 95 Abs. 2a BetrVG bedürfen Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen auch dann der Zustimmung des Betriebsrats, wenn ein KI-System eigenständig oder innerhalb eines vom Arbeitgeber vorgegebenen Rahmens die Auswahlrichtlinien aufstellt. Das ist z. B. der Fall, wenn die KI auf historischen Bewerberdaten, Einstellungsentscheidungen und Anforderungsprofilen trainiert wird und hieraus implizit Einstellungskriterien ge...

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