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KI: Europäische KI-Verordnung im Überblick (KI-VO) / 4 Ausblick/Inkrafttreten

Alex Worobjow
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Infographic

Die Verordnung ist am 1.8.2024 in Kraft getreten. Vollständig anwendbar ist sie jedoch erst 24 Monate danach, also am 2.8.2026. Einige Teile werden allerdings schon früher anwendbar und damit verbindlich sein:

Die Inhalte der Verordnung treten schrittweise in Kraft:

 

Timeline

Verbot von KI-Systemen mit einem unannehmbaren Risiko (Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen, Kapitel II: Verbotene Praktiken der künstlichen Intelligenz)

Eine Prüfung, ob solche Systeme im Einsatz sind, sollte also am besten ab sofort vorgenommen werden.

Personen, die in Ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, sollten über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, diese Pflicht soll durch entsprechende Schulungen erfüllt werden (Art. 4 KI-VO).

Interne Nutzungsbedingungen für den Umgang mit KI-Systemen können eingeführt werden. Für die Schulung können diese internen Nutzungsbedingungen herangezogen werden.
2.2.2025 – gilt bereits

Kapitel III Abschn. 4 (Behördenregelungen),

Kapitel V (KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck),

Kapitel VII (Governance) und

Kapitel XII (Sanktionen) sowie

Art. 78 KI-VO (Vertraulichkeit) mit Ausnahme des Art. 101 KI-VO (Geldbußen für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck)
2.8.2025, die entsprechenden Bußgeldvorschriften ab dem 2.8.2026

Alle Vorschriften der KI-VO werden anwendbar,

insbesondere die für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III
2.8.2026
Art. 6 Abs. 1 KI-VO und die entsprechenden Pflichten (Einstufungsvorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme) 2.8.2027

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