Dipl.-Finanzwirt (FH) Jörg Wilde
Über dieses Programm werden 100 % der förderungsfähigen Aufwendungen einschließlich der Nebenkosten finanziert. Die Auszahlung erfolgt ohne Abzüge. Der Kreditbetrag ist auf maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit beschränkt.
Wohneinheiten
Wohneinheiten sind räumlich abgeschlossene, in sich zusammenhängende Bereiche innerhalb von Wohngebäuden, die auf eine dauerhafte Wohnnutzung ausgerichtet sind und die selbstständige Haushaltsführung ermöglichen. Voraussetzung ist insbesondere ein eigener, abschließbarer Zugang sowie eine Ausstattung mit Wohnräumen, Versorgungsanschlüssen für eine Küche oder Kochnische und sanitären Einrichtungen (Bad und WC).
Erfolgt der Antrag für ein Wohngebäude mit mehreren Wohnungen, so gilt der Wohnungsbestand vor Beginn der Sanierung als Bemessungsgrundlage. Liegt ein Ersterwerb von neu barrierereduzierten Wohnungen vor, so ermittelt sich die Bemessungsgrundlage anhand der maßnahmenbezogenen Aufwendungen pro Wohnung. Dies muss aus dem Kaufvertrag hervorgehen. Bei einer Umwidmung bilden die neu geplanten Wohneinheiten die Berechnungsgrundlage.
Tilgungsfreie Anlaufjahre
Die Darlehenslaufzeiten müssen mindestens 4 Jahre betragen und können bis zu 30 Jahre vereinbart werden. Für jedes Darlehen sind tilgungsfreie Anlaufjahre zu vereinbaren. Bei einer
- Laufzeit bis zu 10 Jahren: bis zu 2 tilgungsfreie Jahre,
- Laufzeit bis zu 20 Jahren: wahlweise 1 bis 3 tilgungsfreie Jahre,
- Laufzeit bis zu 30 Jahren: wahlweise 1 bis 5 tilgungsfreie Jahre.
Während der tilgungsfreien Jahre bestehen die Raten nur aus Zinsen.
Neben dem Annuitätendarlehen besteht auch die Möglichkeit, ein endfälliges Darlehen zu vereinbaren. Die Laufzeit beträgt mindestens 4, maximal 10 Jahre. Bei einem endfälligen Darlehen wird der Darlehensbetrag mit der letzten Rate in voller Höhe zurückgeza...