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Kaskoversicherung für Dienstfahrten

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Zusammenfassung

 
Begriff

Häufig ersetzt der Arbeitgeber die Prämien für eine private oder dienstliche Kaskoversicherung, wenn der Arbeitnehmer sein Fahrzeug zu beruflichen Auswärtstätigkeiten einsetzt. Gewährt die Firma steuerfreien Reisekostenersatz in Höhe des pauschalen Kilometersatzes von 0,30 EUR, ist zu prüfen, ob die Übernahme der Versicherungsbeiträge lohnsteuerpflichtig ist.

Die beitragsrechtliche Bewertung für die Sozialversicherung richtet sich nach der steuerlichen Beurteilung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die steuerliche Behandlung ergibt sich aus § 3 Nr. 16 EStG (steuerfreie Reisekosten), § 19 Abs. 1 EStG (lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn) sowie dem BMF-Schreiben v. 9.9.2015, IV C 5 - S 2353/11/10003, BStBl 2015 I S. 734.

Sozialversicherung: Für die beitragsrechtliche Bewertung ist den für das Steuerrecht entwickelten Grundsätzen zu folgen (§§ 14, 17 SGB IV, § 1 SvEV).

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Arbeitgeberersatz für private Kaskoversicherung pflichtig pflichtig
Arbeitgeberersatz für Dienstreise-Kaskoversicherung frei frei

Lohnsteuer

1 Versicherungsabschluss durch Arbeitnehmer

Benutzt der Arbeitnehmer seinen Privatwagen für Dienstfahrten, kann ihm der Arbeitgeber einen Unfallschaden am Privatwagen steuerfrei ersetzen, der durch einen Verkehrsunfall auf der Dienstfahrt entstanden ist.[1] Hat der Arbeitnehmer zur Absicherung von Unfallschäden am Privatwagen eine Kaskoversicherung abgeschlossen, ist für die steuerliche Behandlung der vom Arbeitgeber ersetzten Versicherungsprämien zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmer

  • eine private Kaskoversicherung abgeschlossen hat, die Unfälle auf Privat- und Dienstfahrten beinhaltet, oder
  • eine reine Dienstreise-Kaskoversicherung abgeschlossen hat, die nur dienstliche Reisetätigkeiten umfasst.
[1]

S. Unfallkosten.

1.1 Private Kaskoversicherung

Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Prämien für ei...

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