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Kartellrechtsverstöße und verbotene Wettbewerbsbeschränkungen vermeiden: Grundlagenwissen und Verhaltensregeln

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Zusammenfassung

 
Überblick

Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen, die den Wettbewerb beschränken oder bereits beschränken können, sind verboten. Die Einhaltung der bestehenden Vorschriften wird durch Kartellbehörden auf unterschiedlichen Ebenen (EU, Bund, Länder) verfolgt.

Der Beitrag beschreibt die wichtigsten Risiken anhand von zahlreichen Beispielen und gibt konkrete Hilfestellungen zur Vermeidung von Verstößen. In einem Glossar werden typische Situationen aus der Unternehmenspraxis beschrieben und die richtige Verhaltensweise dargelegt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Wichtige Paragrafen aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG): § 30 OWiG, § 130 OWiG.

Wichtige Richtlinien aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 54 GWB, § 57 GWB, § 58 GWB, § 59 GWB, § 81 GWB, § 82 GWB.

1 Worum geht es?

Unsere Wirtschaftsordnung geht davon aus, dass Angebot und Nachfrage im freien Wettbewerb zum Nutzen aller zusammengeführt und so Produkte, Angebot, Qualität und Preise optimiert werden. Deshalb verbieten das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

  • Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Beschränkung des Wettbewerbs herbeiführen oder auch nur bezwecken, über

    • Angebotsabsprachen,
    • Preise oder Preisbestandteile, wie z. B. Rabatte,
    • Lieferkonditionen,
    • Marktanteile,
    • Kapazitäten, Auslastungen und Quoten,
    • Produktneueinführungen,
    • Zuordnung von Kunden, Lieferanten und Dienstleistern,
    • Planung und Strategien,
    • Investitionen,
  • Informationen unter Geschäftspartnern oder Wettbewerbern, die für den Wettbewerb erforderliche Unsicherheit über das Verhalten der anderen verringern und daher den Wettbewerb einschränken,
  • den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch

    • nachteilige Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grun...

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