Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos
, Malte Kähler
1.2.1 Einleitung
1.2.1.1 Überblick
Rz. 47
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Die Vorgehensweise zur Erstellung der Kapitalflussrechnung nach IFRS ist in IAS 7 geregelt, sie dient auch nach IFRS primär der Darstellung und Beurteilung der Finanzlage. Die Erstellung der Kapitalflussrechnung ist relativ unabhängig von dem anzuwendenden Rechnungslegungssystem. Da DRS 21 weitaus detailliertere Angaben zur Gliederung der Kapitalflussrechnung als IAS 7 enthält, werden im Folgenden zunächst die inhaltlich äquivalenten Vorschriften in IAS 7 genannt und im Anschluss die Besonderheiten und Abweichungen nach IAS 7 erläutert.
1.2.1.2 Entstehungsgeschichte
Rz. 48
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
IAS 7 wurde erstmals im Jahr 1977 herausgegeben, zu diesem Zeitpunkt wurde die Aufstellung der Kapitalflussrechnung jedoch nur empfohlen. Mit Überarbeitung des IAS 7 in 1992 wurde die Kapitalflussrechnung schließlich zum Abschlusspflichtbestandteil. Im Rahmen der Disclosure Initiative wurde IAS 7 ferner im Jahr 2016 um erweiterte Angabepflichten hinsichtlich Finanzverbindlichkeiten zum besseren Verständnis der Finanzlage eines Unternehmens erweitert. Schließlich ergaben sich verschiedene geringfügige Folgeänderungen aus Verabschiedung oder Änderung anderer IFRS in den Jahren 2003 (Änderung IAS 8), 2006 (Verabschiedung IFRS 8), 2007 (Änderung IAS 1), 2008 und 2009 (Verbesserungen der IFRS), 2011 (Verabschiedung IFRS 10 und IFRS 11), 2012 (Änderung IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27), 2016 (Verabschiedung IFRS 16) sowie 2017 (Verabschiedung IFRS 17).
1.2.1.3 Geltungsbereich
Rz. 49
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Nach IFRS gehört die Kapitalflussrechnung zu den Pflichtbestandteilen eines jeden IFRS-Abschlusses (IAS 1.10(d), IAS 7.1). Der Standard ist in seiner derzeitigen Grundform für Geschäftsjahre seit dem 01.01.1994 anzuwenden. Für die Folgeänderungen aus anderen Standards wurden z. T. Erstanwendungszeitpunkte ...