Prof. Dr. Thilo Schülke
, Dr. Jan Faßhauer
5.2.1.1 Überblick
Rz. 494
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
In der IFRS Rechnungslegung besteht die Zielsetzung des Hedge Accounting darin, im IFRS Abschluss den Effekt von finanziellen Risikomanagementaktivitäten, bei denen Finanzinstrumente zur Steuerung von Risikopositionen (Exposures) aus bestimmte Risiken eingesetzt werden, abzubilden. Risikopositionen aus Währungs-, Zins- und Rohstoffpreisrisiken stehen hierbei gerade bei Industrieunternehmen in der Unternehmenspraxis regelmäßig – empirischen Untersuchungen zufolge auch in der vorgenannten Reihenfolge – im Mittelpunkt der Hedge Accounting relevanten finanziellen Risikomanagementaktivitäten. Untersuchungen der Unternehmenspraxis belegen zugleich, dass ökonomische Zielsetzung in finanziellen Risikomanagementaktivitäten in der Reduktion von Ergebnisvolatilitäten besteht. Hedging ist hierfür das Instrument. Um eine offene Risikoposition abzusichern, erfolgt beim Hedging der Aufbau einer gegenläufigen Position, sodass sich Gewinne und Verluste aus offenem Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft gegenseitig ausgleichen.
Folgen Grund- und Sicherungsgeschäft unterschiedlichen Bilanzierungsgrundsätzen (Ansatz, Bewertung), werden die einander ausgleichenden Gewinne und Verluste indes in unterschiedlichen Perioden gezeigt (sog. accounting mismatch). Es kommt zu einer Verzerrung des Erfolgsausweises in mindestens zwei Perioden und die ökonomische Wirkung des Hedging wird daher ohne Sonderregelungen zur bilanziellen Abbildung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) im bilanziellen Ergebnis nicht abgebildet. Um die genannte Zielsetzung der Abbildung der finanziellen Risikomanagementaktivitäten zu erreichen, schaffen die Hedge-Accounting-Vorschriften bilanzielle Ausnahmeregelungen zu den Bilanzierungsgrundsätzen des IFRS 9, die es erlauben, einander...