Prof. Dr. Thilo Schülke
, Dr. Jan Faßhauer
5.1.2.4.3.1 Wirksamkeit des Sicherungszusammenhangs
Rz. 478
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Zu jedem Stichtag muss ein jederzeit wirksamer Sicherungszusammenhang festgestellt werden. Er ist nachzuweisen. Der Sicherungszusammenhang besteht insoweit, als sich die gegenläufigen Wertänderungs- und Zahlungsstromrisiken in gleicher Höhe gegenüberstehen und sich folglich tatsächlich ausgleichen. In Anlehnung an die IFRS dürfte eine Effektivitätsspanne von 80 % bis 125 % erforderlich sein. Dabei ist aber das Vorsichtsprinzip zu berücksichtigen, sodass im Zweifel, etwa aufgrund der Gesamtumstände, von Ineffektivität auszugehen ist. Denn die festen Effektivitätsspannen, wie sie die IFRS nennen, sollen nach der Gesetzesbegründung ausdrücklich ohne Bedeutung sein.
Rz. 479
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Die Wirksamkeitsbeurteilung verlangt die prospektive und retrospektive Effektivitätsbemessung. Das wird aus der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum BilMoG abgeleitet, wonach zu prüfen ist, ob sich Wertveränderungen oder Zahlungsströme "am Bilanzstichtag und voraussichtlich in Zukunft ausgleichen." Die prospektive Effektivitätsbemessung verlangt, dass bei der Begründung einer Bewertungseinheit und zu jedem folgenden Stichtag beurteilt wird, ob sich die gegenläufigen Risiken in künftig gleicher Höhe gegenüberstehen und tatsächlich ausgleichen. Die prospektive Effektivitätsbemessung ist damit Vorbedingung für die Feststellung der retrospektiven Effektivität, also das Bestehen eines wirksamen Sicherungszusammenhangs. Im Falle von micro-hedges kann die prospektive Effektivität regelmäßig anhand der sog. Critical-term-match-Methode festgestellt werden. Dabei wird analysiert, ob die wertbestimmenden Faktoren von Grund- und Sicherungsgeschäft übereinstimmen. Daneben wird der Nachweis einer effektiven Sicherungsbeziehung a...