Prof. Dr. Thilo Schülke
, Dr. Jan Faßhauer
4.2.1 Einleitung
4.2.1.1 Überblick
Rz. 427
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Die IFRS sehen im Vergleich zum HGB keine explizite Definition von Rechnungsabgrenzungsposten vor. Jedoch existiert auch in den IFRS eine systemimmanente Notwendigkeit zur Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten aufgrund des Prinzips der Periodenabgrenzung (accrual accounting). Der Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens richtet sich nach den im Rahmenkonzept niedergelegten qualitativen Kriterien für Vermögenswerte und Schulden sowie standardspezifischen Vorgaben, welche i. d. R. auch bei originären Transaktionen der Rechnungsabgrenzung, wie z. B. vorausgezahlte Versicherungsbeiträge o. Ä., greifen.
4.2.1.2 Entstehungsgeschichte
Rz. 428
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Für die Bilanzierung von Ertragssteuern nach IAS 12 vgl. Kapitel 8. Die Bilanzierung von Umsatzerlösen wird durch IFRS 15 geregelt, vgl. Kapitel 9.
Rz. 429
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Der erste IAS 20 wurde bereits im Jahre 1983 herausgegeben und im Jahr 1994 durch eine überarbeitete Fassung ersetzt. Der Standard in seiner jetzigen Form wurde schließlich im Rahmen des IASB Improvements Project 2007 in Hinblick auf die Abbildung zinsverbilligter oder zinsloser Förderkredite der öffentlichen Hand geändert.
Rz. 430
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Der Anfang 2014 vom IASB verabschiedete IFRS 14 ist als sog. Interim-Standard zu verstehen und muss im Zusammenhang mit den langwierigen Bemühungen zur Erarbeitung von Rechnungslegungsvorschriften für preisregulierte Absatzgeschäfte gesehen werden. So hatte der IASB bereits im Jahr 2008 ein Vorläuferprojekt begonnen und 2009 einen entsprechenden Standardentwurf (ED/2009/8 Rate-regulated Activities) vorgelegt, der jedoch beträchtliche und nach Auffassung des IASB in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht ausräumbare Zweifel an der geplanten Konzeption hervorbrachte. Nach zwischenzei...