Prof. Dr. Thilo Schülke
, Dr. Jan Faßhauer
1.2.3.2.4.1 Entschädigungsleistung bei Kündigung
Rz. 122
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Mit Verweis auf IFRS 16.64(a) kann ein Finanzierungsleasingverhältnis vorliegen, wenn dem Leasingnehmer zwar das Recht zur vorzeitigen Kündigung eingeräumt wird, der Leasinggeber sich diese Option aber entschädigen lässt. Eine solche Kündigungsentschädigung sichert den Leasinggeber vor finanziellen Verlusten und übertragt das Investitionsrisiko damit faktisch auf den Leasingnehmer. Mit wertmäßig steigender Entschädigungsleistung nimmt die Wirkung des Indikators ökonomisch zu.
1.2.3.2.4.2 Gewinne und Verluste aus Restwertschwankungen
Rz. 123
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Trägt der Leasingnehmer die Chancen und Risiken, welche sich aus Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts des Restwerts eines Leasingobjekts ergeben, stellt dies einen weiteren Indikator für das Vorliegen eines Finanzierungsleasingverhältnis nach IFRS 16.64(b) dar. Beispiele hierfür umfassen Festpreiskaufoptionen, Vereinbarungen über die Aufteilung eines Veräußerungserlös bzw. -verlusts, Mietrückerstattungen oder Restwertgarantien. Werden dem Leasingnehmer etwaige Restwertschwankungen nur partiell zugeschrieben, nimmt die Wirkung dieses Indikators ökonomisch ab.
1.2.3.2.4.3 Günstige Mietverlängerungsoption
Rz. 124
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Hat der Leasingnehmer die Option das Leasingobjekt im Anschluss an die Grundmietzeit zu einem erheblich unter (substantially lower) den marktüblichen Konditionen liegenden Mietzins für eine zweite Periode zu leasen, kann dies bereits auf die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf den Leasingnehmer hindeuten gemäß IFRS 16.64(c). Die günstige Mietverlängerungsoption untermauert damit das Laufzeitkriterium, wenn von einer hinreichend sicheren Ausübung der Option und somit Verlängerung der Vertragslaufzeit des Leasingverhältnisses im Verhältnis zur wirtschaftliche...