Prof. Dr. Thilo Schülke
, Dr. Jan Faßhauer
Rz. 114
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Der Laufzeittest stellt auf das Verhältnis der Vertragslaufzeit des Leasingverhältnisses zur wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts ab. Gemäß IFRS 16.63(c) wird das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt dem Leasingnehmer zugeordnet, wenn die Vertragslaufzeit unter Berücksichtigung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen den überwiegenden Teil (major part) der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts beträgt. Es wird unterstellt, dass der Leasingnehmer bei diesem Laufzeitverhältnis den überwiegenden Teil der Nutzenpotenziale aus dem Leasingobjekt zieht und entsprechend das Amortisationsrisiko an diesem trägt, sofern der vertraglich fixierte Restwert am Leasingobjekt keine gegenteilige Einstufung vermuten lässt.
Rz. 115
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Maßgeblich für die Beurteilung des Laufzeittests ist nicht die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer aus individueller Unternehmensperspektive gemäß IAS 16.6, sondern die zeitliche oder verbrauchsorientierte wirtschaftliche Nutzungsdauer (IFRS 16.Appendix A) bedingt durch die Marktgegebenheiten. Es erscheint fraglich, wie bei gebraucht geleasten Vermögenswerten zu verfahren ist. IFRS 16.63(c) differenziert nicht in eine wirtschaftliche Gesamt- und Restnutzungsdauer. Sachgerecht erscheint die Verwendung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer, anderenfalls wäre eine Anwendung des Laufzeitkriteriums auf Gebrauchtgegenstände (z. B. Immobilien) nicht anwendbar, da die wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Leasingobjekts zwangsläufig durch die verbleibende wirtschaftliche Restnutzungsdauer determiniert wird.
Rz. 116
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Weder der bisherige Leasingstandard IAS 17 noch IFRS 16 konkretisieren das Differenzierungsmerkmal des überwiegenden Teils der Vertragslaufzei...