Prof. Dr. Thilo Schülke
, Dr. Jan Faßhauer
1.2.2.4.1 Erstmalige Bewertung
Rz. 70
Überblick
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Bei der erstmaligen Bewertung hat der Leasingnehmer das Nutzungsrecht zu Anschaffungskosten (at cost) zu erfassen (IFRS 16.23). Ausgehend von der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit (IFRS 16.26–28 i. V. m. IFRS 16.24(a)) sind für Zwecke der Erstbewertung des Nutzungsrechts zusätzlich Hinzurechnungen und Kürzungen vorzunehmen (IFRS 16.24(b)–(d)). Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick des Ermittlungsschemas:
| Zugangswert der Leasingverbindlichkeit |
| + |
geleistete Anzahlungen vor oder zum Bereitstellungsdatum |
| ./. |
erhaltende Leasinganreize vor oder zum Bereitstellungsdatum |
| + |
anfänglich direkte Kosten, die dem Leasingnehmer entstanden sind |
| + |
geschätzte Kosten für die Demontage, Beseitigung oder Rückversetzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts in den verlangten Zustand oder Wiederherstellung des Standorts |
| = |
Anschaffungskosten des Nutzungsrechts |
Die ursprünglichen Überlegungen, das Nutzungsrecht zum beizulegenden Zeitwert (fair value) anzusetzen, hat das IASB aus Konsistenzerwägungen zur Bewertung von (immateriellen) Vermögenswerten zu Anschaffungskosten gemäß IAS 16 und IAS 38 und aus Kosten-Nutzen-Gründen im Standardsetzungsverfahren wieder verworfen (IFRS 16.BC145 i. V. m. IFRS 16.BC148).
1.2.2.4.2 Bestandteile der Anschaffungskosten im Einzelnen
1.2.2.4.2.1 Vorauszahlungen und Kautionen
Rz. 71
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Vorauszahlungen, die der Leasingnehmer vor oder am Bereitstellungsdatum (commencement date) leistet, sind nicht Bestandteil der Leasingverbindlichkeit, da mit diesen Zahlungen keine zukünftige Verpflichtung mehr einhergeht. Diese Zahlungen stellen aber Entgelte für das Nutzungsrecht da und sind demnach folgerichtig bei der Erstbewertung des Nutzungsrechts hinzuzurechnen. Wurden diese Zahlungen bereits vor dem Bereitstellungsdatum als Vorauszahlung geleistet, sind diese zunächst abzugrenzen und zum Ber...