Prof. Dr. Thilo Schülke
, Dr. Jan Faßhauer
1.2.1.1 Zielsetzung, Entstehung und Erstanwendungszeitpunkt
Rz. 32
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
IFRS 16 regelt die Bilanzierung (Ansatz, Bewertung, Ausweis) von Leasingverhältnissen (leases) jeder Art. Hierdurch soll dem Abschlussadressaten ermöglicht werden zu beurteilen, wie sich Leasingverhältnisse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die cash flows eines Unternehmens auswirken (IFRS 16.1).
IFRS 16 ist auf alle Leasingverhältnisse anwendbar einschließlich Unterleasingverhältnissen, es sei denn, deren Bilanzierung wird in anderen Standards geregelt (IFRS 16.3). Der Standard ist grundsätzlich konsistent auf ähnlich ausgestaltete Verträge anzuwenden. Gesonderte Regelungen bestehen für Leasingnehmer (vgl. Tz. 37 ff.) und Leasinggeber (vgl. Tz. 104 ff.) sowie für Sale-and-lease-back-Transaktionen (vgl. Tz. 164 ff.).
Rz. 33
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Nach fast zehnjähriger Überarbeitungszeit wurde IFRS 16 im Jahre 2016 veröffentlicht und im Jahre 2017 mit der Verordnung (EU) Nr. 2017/1986 in europäisches Recht übernommen (endorsement) und löste damit die bisherige Leasingbilanzierung gemäß IAS 17 sowie die ergänzenden Interpretationen IFRIC 4, SIC-15 und SIC-27 ab (IFRS 16.C21). Hintergrund der Reformbestrebungen war insbesondere die Kritik an der sog. Off-Balance-Sheet-Bilanzierung von Leasingverhältnissen des Leasingnehmers, die das IASB im Jahre 2006 dazu bewogen hat in einem gemeinsamen Projekt mit dem US-amerikanischen FASB die Leasingbilanzierung konzeptionell zu überarbeiten (IFRS 16.BC3 ff.). Der US-amerikanische Leasingstandard ASC Topic 842 wurde ebenfalls im Jahre 2016 veröffentlich, ist aber nicht in allen Punkten gleichlautend zu IFRS 16 (für eine ausführliche Darstellung der Abweichungen vgl. IFRS 16.BC303-BC310).
Der Standardsetzungsprozess war analog anderer Reformprojekte von starkem Lobbyismus gekennzeichnet