Prof. Dr. Thilo Schülke
, Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos
Rz. 975
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Gem. IAS 2.23 sind Vorräte nach dem Prinzip der Einzelzuordnung zu bewerten, soweit es sich um Vorräte handelt, die gewöhnlich nicht austauschbar sind oder die für spezielle Projekte hergestellt und ausgesondert werden. Einzelzuordnung bedeutet, dass jedem identifizierbaren Vermögenswert die jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugeordnet werden (IAS 2.24). Nicht austauschbare Vorräte stellen bspw. Kunstgegenstände oder Antiquitäten dar.
Rz. 976
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Handelt es sich jedoch um Vorräte, die in einer großen Anzahl vorliegen und normalerweise untereinander austauschbar sind, hat die Bewertung unter Verwendung bestimmter Vereinfachungsverfahren zu erfolgen (IAS 2.24 und .25). Aus Objektivierungsgründen ist die Anwendung von Vereinfachungsmethoden dabei zwingend vorgeschrieben. Dadurch soll eine bewusste Steuerung des Wertansatzes und des Jahresergebnisses durch die gezielte Auswahl am Abschlussstichtag verbleibender Vorräte vermieden werden.
Rz. 977
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Als Bewertungsmethoden kommen gem. IAS 2.24 das First-in-first-out-Verfahren (Fifo) und die Durchschnittsmethode (average cost formula) in Betracht. Für alle Vorräte, die von ähnlicher Beschaffenheit und Verwendung für das Unternehmen sind, ist das gleiche Zuordnungsverfahren anzuwenden. Unterscheiden sich jedoch die Vorräte im Hinblick auf Beschaffenheit oder Verwendung, so können auch unterschiedliche Bewertungsvereinfachungsverfahren verwendet werden (IAS 2.25). Dies ist bspw. dann der Fall, wenn die gleiche Art von Vorräten in einem Geschäftsbereich eine andere Verwendung hat als in einem anderen Geschäftsbereich. Ein Unterschied allein im geografischen Standort berechtigt hingegen nicht zur Verwendung unterschiedlicher Kostenzure...