Prof. Dr. Thilo Schülke
, Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos
4.2.2.4.1 Überblick
Rz. 853
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Mit der Verabschiedung von IFRS 17 Versicherungsverträge hat der International Accounting Standards Board (IASB) einen einheitlichen konzeptionellen Rahmen für die bilanzielle Darstellung von Versicherungsverträgen gesetzt. Wenngleich der Standard vordingliche Bedeutung für Versicherungsunternehmen in deren hauptsächlichem Betätigungsfeld hat, sind die Vorgaben von branchenübergreifender Relevanz. Der Anwendungsbereich des IFRS 17 beschränkt sich dabei nicht auf das institutionelle Konstrukt des Versicherungsunternehmens, sondern richtet sich vielmehr nach der Legaldefinition des Versicherungsvertrages aus. Hiervon ausgehend entfaltet sich eine grundsätzliche Anwendungswirkung auf die Rechnungslegung aller entsprechenden (Versicherungs-)Produkte, die der spezifischen Prägung nach ein signifikantes Versicherungsrisiko aufweisen. Für ausgewählte Produkttypen gelten gleichwohl wahl- bzw. pflichtweise anzuwendende Ausschlusskriterien bei der bilanziellen Abbildung.
Rz. 854
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Der Standard wurde nach langjähriger Diskussions- und Arbeitsphase am 18.05.2017 erstmals vom IASB veröffentlicht. Am 25.06.2020 wurden nach einer Überarbeitungsphase zuletzt Änderungen an IFRS 17 bekanntgegeben.
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens war gemäß der ursprünglichen Veröffentlichung der 01.01.2021. Durch die im Juni 2020 vorgenommenen Änderungen wurde der verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt verschoben und auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen, festgelegt. Die Möglichkeit für eine Optierung zu einer frühzeitigen Anwendung ist gegeben.
Am 23.11.2021 wurde der Standard zuzüglich einiger Folgeanpassungen an anderen IFRS-Standards sowie der nachträglichen Änderungen an IFRS 17 von der EU-Kommission indossiert.
Rz. 855
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