Prof. Dr. Thilo Schülke
, Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos
Rz. 657
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Eine wesentliche Verbesserung ist gegeben, wenn der Gebrauchswert eines Vermögensgegenstandes insgesamt deutlich erhöht wird. Erforderlich ist eine signifikante Verbesserung des Nutzungspotenzials, denn anders als bei der Erweiterung kommt es auf eine Substanzmehrung nicht an – wenngleich sie häufig vorliegen wird.
BEISPIEL
- Die X-GmbH setzt Roboter zur Produktion ihrer Ware ein. Bisher können die Roboterarme lediglich eine vertikale Bewegung ausführen. Nunmehr werden die Roboter derart verändert, dass sie auch eine horizontale Armbewegung ausführen können, wodurch ein Produktionsschritt eingespart wird. Dies stellt eine signifikante Verbesserung des Nutzungspotenzials dar.
- Erfasst sind auch Kosten für den Abriss einer Fabrikhalle auf einem Gelände, die wegen einer Nutzungsänderung nicht mehr benötigt wird.
Referenzzeitpunkt für die Beurteilung, ob der geschaffene Zustand wesentlich besser als der "ursprüngliche" ist, ist nach h. M. zutreffend der Zugangszeitpunkt und nicht derjenige, in welchem die Verbesserungsmaßnahme durchgeführt wird. Ob damit eine andere Gebrauchs- oder Verwendungsmöglichkeit geschaffen werden muss, ist umstritten. Da der Wortlaut nur eine "wesentliche Verbesserung" fordert, erscheint dies überflüssig. Ob tatsächlich eine wesentlich verbesserte Nutzungsmöglichkeit nicht zugleich eine andere Nutzungsmöglichkeit darstellt, mag dahinstehen.
Rz. 658
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Das IDW sieht in IDW RS IFA 1 für Immobilien eine Erhöhung des Nutzungspotenzials dann als gegeben an, wenn sich die Nutzungsdauer verlängert oder sich die Gebäudequalität verbessert. Im Falle umfassender baulicher Maßnahmen an Gebäuden ist danach von einer Verlängerung der Nutzungsdauer nur dann auszugehen, wenn die für die Nutzbar...