Prof. Dr. Thilo Schülke
, Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos
3.1.2.5.1 Entstehungsgeschichte
Rz. 574
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Erste Regelungen zur bilanziellen Behandlung aufgegebener Geschäftsbereiche wurden mit IAS 35 unter dem Titel "Discontinuing Operations" bereits im Jahr 1998 vom IASC herausgegeben. Im April 2001 übernahm der IASB den IAS 35 mit, der ursprünglich im Juni 1998 vom IASC herausgegeben worden war. Im Juli 2003 wurde der Standardentwurf ED 4 "Disposal of Non-current Assets and Presentation of Discontinued Operations" veröffentlicht, der als Grundlage für den im März 2004 verabschiedeten IFRS 5 "Non-current Assets Held for Sale and Discontinued Operations" diente. IFRS 5 ersetzte den bis dahin gültigen IAS 35. Änderungen an oder Verabschiedungen von anderen Standards, z. B. IAS 1, IFRS 11 und IFRS 13 im Jahr 2011, IFRS 9 im Jahr 2013 und 2014, IFRS 16 im Januar 2016 oder IFRS 17 im Mai 2017 zogen lediglich geringfügige Folgeänderungen an IFRS 15 nach sich. Auch die Änderungen an IFRS 5 im Rahmen der Annual Improvements to IFRSs 2007, der Annual Improvements to IFRSs 2009 und der Annual Improvements des Zyklus 2012–2014 dienten primär der terminologischen Vereinheitlichung, der Abschaffung von Inkonsistenzen zwischen oder innerhalb der Standards oder haben schlichtweg redaktionelle Korrekturen umgesetzt. Eine weitere Änderung an IFRS 5 erfolgte mit den Amendments to References to the Conceptual Framework in IFRS Standards vom März 2018.
3.1.2.5.2 Geltungsbereich (sachlich, zeitlich)
Rz. 575
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
IFRS 5 legt besondere Anforderungen bezüglich Klassifizierung, Bewertung und Ausweis (Darstellung) von zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten (non-current assets held for sale) und aufgegebenen Geschäftsbereichen (discontinued operations) fest.
Die Zielsetzung dieses IFRS ist es, die Klassifizierung und die Bilanzierung von zur Veräußerung gehaltenen langfristi...