Prof. Dr. Thilo Schülke
, Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos
2.1.2.1 Vorbemerkung
2.1.2.1.1 Zielsetzung, Entstehung und Erstanwendungszeitpunkt
Rz. 429
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
IAS 38 regelt die bilanzielle Erfassung (Ansatz, Bewertung, Ausweis) von immateriellen Vermögenswerten (intangible assets) für Unternehmen aller Branchen und Größen, ist aber auf solche immateriellen Vermögenswerte nicht anwendbar, deren Bilanzierung in anderen Standards geregelt wird (IAS 38.1).
Rz. 430
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Im Jahr 1998 wurde IAS 38 erstmals veröffentlicht und löste damit IAS 9 ab, der allerdings nur Regelungen zur Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten beinhaltete. Seit der Überarbeitung im Jahr 2004 wurde IAS 38 im Zuge der Änderung bestehender oder der Einführung neuer Standards laufend angepasst. Die Anpassungen resultieren aus den folgenden Vorschriften, zudem wurde IAS 38 im Mai 2014 um Klarstellungen zu akzeptablen Abschreibungsmethoden ergänzt:
- IFRS 10 "Konzernabschlüsse" (veröffentlicht im Mai 2011)
- IFRS 11 "Gemeinsame Vereinbarungen" (veröffentlicht im Mai 2011)
- IFRS 13 "Bemessung des beizulegenden Zeitwerts" (veröffentlicht im Mai 2011)
- Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2010–2012 (veröffentlicht im Dezember 2013)
- IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" (veröffentlicht im Mai 2014)
- IFRS 16 "Leasingverhältnisse" (veröffentlicht im Januar 2016)
- IFRS 17 "Versicherungsverträge" (veröffentlicht im Mai 2017)
- Änderungen an Referenzen zum IFRS-Rahmenkonzept (veröffentlicht im März 2018)
- Änderungen an IFRS 17 "Versicherungsverträge" (veröffentlicht im Juni 2020).
Durch Überarbeitung des Handbuchs für den Konsultationsprozess (Due Process Handbook) im August 2020, haben die Treuhänder der IFRS Foundation zudem klargestellt, dass Agenda-Entscheidungen (agenda decisions) des IFRS IC keine bestehenden Standards ändern oder neue Vorschriften hinzufügen. Aus den mit der Agenda-Entscheidung veröffentli...