Prof. Dr. Thilo Schülke
, Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos
1.2.2.2.3.6.1 Anwendungsbereich
Rz. 342
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Die Darstellung von Abschlüssen in Ländern mit Hochinflation auf Basis nominaler Werte führt zu nicht informativen Ansätzen in der Rechnungslegung (IAS 29.2). IAS 29 sieht daher für Länder mit Hochinflation eine Bilanzierung nach dem Prinzip der Realkapitalerhaltung vor. Dabei erfolgt die Anpassung nicht monetärer Abschlussposten unter Verwendung eines allgemeinen Preisindex.
Rz. 343
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
IAS 29 ist anwendbar auf den Einzel- und Konzernabschluss von Unternehmen, deren funktionale Währung als hochinflationär einzustufen ist (IAS 29.1, IAS 29.4). Dabei gibt der Standard selbst nur Leitlinien, wann eine Hochinflation i. S. d. Standards vorliegt (IAS 29.3). Folgende Indikatoren werden genannt:
- Die Bevölkerung des betreffenden Landes bevorzugt es, ihr Vermögen in monetären Vermögenswerten oder in einer relativ stabilen Fremdwährung zu halten.
- Beträge in Inlandswährung werden unverzüglich investiert, um Kaufkraft zu erhalten.
- Die Bevölkerung des betreffenden Landes rechnet nicht in der Inlandswährung, sondern in einer relativ stabilen Fremdwährung. Preise können in dieser Währung angegeben werden.
- Verkäufe und Käufe auf Kredit werden zu Preisen getätigt, die den Verlust der Kaufkraft in der Kreditperiode berücksichtigen, selbst wenn die Kreditperiode kurz ist.
- Zinssätze, Löhne und Preise sind an einen Preisindex gekoppelt.
- Die kumulierte Inflationsrate der vergangenen drei Jahre nähert sich oder überschreitet 100 %.
Rz. 344
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Um eine einheitliche Rechnungslegung zu gewährleisten, sollen möglichst alle Unternehmen desselben Währungsraums gleichzeitig beginnen eine Anpassung der Rechnungslegung vorzunehmen (IAS 29.4). Dies könnte durch Vorgaben staatlicher Einrichtungen (etwa Wirtschafts- oder Finanzmini...