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Kapitel 5: Ansatz, Bewertung und Ausweis der aktiven Bil ... / 1.2.1.1.2.2 Die einzelnen Bewertungsgrundsätze

Prof. Dr. Thilo Schülke , Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos
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Rz. 72

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Ausgehend von der Feststellung, dass § 252 Abs. 1 HGB in erster Linie GoB in Gesetzesform gießt, kann hinsichtlich der Grundlagen auf die Ausführungen zu den GoB verwiesen werden, vgl. Kapitel 1 und vgl. Kapitel 4. Die einzelnen Bewertungsgrundsätze des § 252 Abs. 1 HGB sind:

  • Grundsatz der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB)
  • Fortführungsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
  • Stichtagsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
  • Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
  • Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)
  • Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)
  • Imparitätsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)
  • Wertaufhellungsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)
  • Grundsatz der Periodenabgrenzung nach dem Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).

Grundlegende Bewertungsprinzipien außerhalb des § 252:

  • Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB)
  • Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 HGB)
  • Wertaufholungsprinzip (§ 253 Abs. 5 Satz 1 HGB)
  • Grundsatz der Wesentlichkeit
  • Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.

1.2.1.1.2.2.1 Bilanzidentität und Kongruenz (Abs. 1 Nr. 1)

 

Rz. 73

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Der Grundsatz der Bilanzidentität, der auch als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird, gehört zum Grundsatz der Bilanzkontinuität; als Bewertungsgrundsatz betrifft er die materielle Bilanzkontinuität. Danach müssen die Wertansätze in Eröffnungs- und Schlussbilanz miteinander übereinstimmen. Er bildet die Voraussetzung für den Grundsatz der Periodenabgrenzung. Der Grundsatz der Bilanzidentität bewirkt, dass sich Falschbewertungen tendenziell über die Folgeperioden ausgleichen – jedenfalls im Falle abschreibungspflichtiger Güter.[1] Er bewirkt aber auch, dass Falschbewertungen grundsätzlich nicht lediglich für die Folgeperiode berichtigt werden dürfen, denn dann würde der berichtigte Wert in der Eröffnun...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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