Prof. Dr. Heribert Anzinger
, Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos
1.1.2.3.1 Begriff der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Rz. 47
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist für alle Kaufleute definiert als Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (§ 242 Abs. 2 HGB). Aufwendungen sind Ausgaben, die nach den GoB dem Geschäftsjahr ihrer wirtschaftlichen oder rechtlichen Verursachung zugeordnet sind. Erträge sind Einnahmen, die nach den GoB dem Geschäftsjahr ihrer Realisation zugeordnet werden. Ausgaben und Einnahmen sind tatsächlich geleistete oder tatsächlich erhaltene Zahlungen. Die GuV ist anders als die Bilanz nicht stichtags-, sondern zeitraumbezogen. Sie stellt die Aufwendungen und Erträge für den Zeitraum eines Geschäftsjahres gegenüber und bestimmt zum Ende dieses Zeitraums einen Gewinn oder Verlust als Saldogröße.
Die Funktion der GuV besteht im GoB-System der doppelten Buchführung einerseits, parallel zur Bilanz, in der Gewinnermittlung und Ausschüttungsbemessung sowie andererseits, im Berichtssystem des Jahresabschlusses, in der Vermittlung eines zutreffenden Bildes der Ertragslage. Sie zeigt die Struktur der Aufwendungen und Erträge und informiert dabei über Entstehung des Unternehmensergebnisses (Informationsfunktion, Ergebnisermittlungsfunktion).
1.1.2.3.2 Grundprinzipien der GuV-Gliederung
1.1.2.3.2.1 Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
Rz. 48
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Die GuV muss wie die Bilanz nach § 243 Abs. 2 HGB klar und übersichtlich aufgestellt werden. Dafür gelten die allgemeinen Grundsätze für die Gliederung des Jahresabschlusses.
1.1.2.3.2.2 Kontoform und Staffelform
Rz. 49
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Die GuV kann nach den GoB grundsätzlich in der Konto- oder der Staffelform aufgestellt werden. Bei der Kontoform stehen die Er...