Daria Babicheva
, Sebastian Sablotny
9.1.1.4.1 Rechtsvergleichendes
Rz. 265
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Vorbild für den Prüfungssauschuss in Deutschland ist das US-amerikanische audit committee. Aufgrund der Herkunft kann der Begriff auch synonym zum deutschen Prüfungsausschuss verwendet werden. Im US-amerikanischen Kapitalmarktrecht stellt das audit committee ein Ausschuss des board of directors dar. Dieser nimmt grundsätzlich Geschäftsführungs- und Überwachungsaufgaben wahr (monistisches System), sodass es sich beim US-amerikanischen audit committee nicht ausschließlich um einen Ausschuss des Überwachungsgremiums, wie im deutschen Aktienrecht (Aufsichtsrat), handelt.
Rz. 266
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Audit committees haben in den USA eine lange Tradition. Bereits seit Ende der 30er Jahre existieren Empfehlungen zur Einrichtung eines audit committees. Als einer der ersten und wesentlichsten Gründe für die zugenommene Verbreitung von audit committees gilt die Vorschrift des NYSE, wonach ab 1978 alle Unternehmen, die am NYSE gelistet sind, ein audit committee einzurichten hatten. Ebenfalls erheblich zur Verbreitung und Bedeutung von audit committees in den USA beigetragen hat die Verabschiedung und das Inkrafttreten des Sarbanes-Oxley Act im Jahre 2002. Als Reaktion auf zahlreiche Bilanzbetrugsfälle wurde darin u. a. die Einrichtung eines audit committee für Unternehmen, deren Wertpapiere an US-Börsen gehandelt werden, vorgeschrieben. Die Umsetzung des Sarbanes-Oxley Act erfolgte von der SEC im Jahre 2003. Darin werden zahlreiche Bedingungen hinsichtlich audit committees, entsprechend den Vorgaben des Sarbanes-Oxley Act, genannt, welche für eine Börsenzulassung erfüllt sein müssen. Der NYSE stellt noch konkretere und strengere Anforderungen an audit committees und verlangt z. B., dass das audit committee aus mindestens d...