Dr. Mathias Link
, Philipp Bachmann
21.1.2.2.1 Einführung
Rz. 669
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Verwaltungsrat, der Nominierungsausschuss und das Präsidium als gesetzliche Vertreter i. S. v. § 26 BGB, § 6 Abs. 1 DRSC-Satzung (Stand: 01.07.2022, abrufbar auf der Homepage des DRSC). Die Gremien des Vereins sind die Fachausschüsse als Rechnungslegungsgremium (Fachausschuss Finanzberichterstattung und Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung) und der Wissenschaftsbeirat (§ 6 Abs. 2 DRSC-Satzung). In die Organe und Gremien können nur "Rechnungsleger" gewählt werden, vgl. § 342q Abs. 1 Satz 3 HGB. Rechnungsleger sind gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 DRSC-Satzung "natürliche Personen, die mit entsprechender Qualifikation die Handelsbücher oder die sonstigen in § 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB bezeichneten Unterlagen für Kapitalgesellschaften oder andere Unternehmen im Anstellungsverhältnis oder freiberuflich führen bzw. erstellen", ferner natürliche Personen, die "als Wirtschaftsprüfer, Hochschullehrer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte oder mit vergleichbarer Qualifikation auf dem Gebiet der Rechnungslegung prüfend, beratend, lehrend, überwachend oder analysierend tätig sind", § 6 Abs. 3 Satz 2 DRSC-Satzung.
21.1.2.2.2 Organe
21.1.2.2.2.1 Mitgliedschaft und Mitgliederversammlung
Rz. 670
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Mitglied des DRSC kann gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 DRSC-Satzung jede juristische Person und jede Personenvereinigung werden, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung unterliegt oder sich mit der Rechnungslegung befasst. Da die Mitgliederstruktur im gesamtwirtschaftlichen Interesse die unterschiedlichen Belange der an der Rechnungslegung Beteiligten repräsentieren soll, wird jedes Mitglied einem der folgenden Segmente zu...