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Kapitel 12: Konzernabschluss – Tochterunternehmen / 18 Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen

Dr. Mathias Link , Philipp Bachmann
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18.1 § 308a HGB

 

Rz. 589

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

 

§ 308a Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen

1Die Aktiv- und Passivposten einer auf fremde Währung lautenden Bilanz sind, mit Ausnahme des Eigenkapitals, das zum historischen Kurs in Euro umzurechnen ist, zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umzurechnen. 2Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind zum Durchschnittskurs in Euro umzurechnen. 3Eine sich ergebende Umrechnungsdifferenz ist innerhalb des Konzerneigenkapitals nach den Rücklagen unter dem Posten "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" auszuweisen. 4Bei teilweisem oder vollständigem Ausscheiden des Tochterunternehmens ist der Posten in entsprechender Höhe erfolgswirksam aufzulösen.

18.1.1 Einleitung

18.1.1.1 Überblick

 

Rz. 590

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Gemäß § 294 Abs. 1 HGB ist der handelsrechtliche Konzernabschluss unter Berücksichtigung des sog. Weltabschlussprinzips aufzustellen. Dem folgend sind neben dem Mutterunternehmen sämtliche in- und ausländische Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen – sofern nicht von den Befreiungsmöglichkeiten nach § 296 HGB Gebrauch gemacht wird – in den Konzernabschluss einzubeziehen. Da gem. § 244 HGB i. V. m. § 298 Abs. 1 HGB der Euro als Konzernwährung festlegt wird, ergeben sich für den Konzernabschluss folgende Erfordernisse:[1]

  • Umrechnung sämtlicher in den Jahresabschlüssen der in- und ausländischen Konzernunternehmen auf Fremdwährung lautenden Posten. Zusätzlich sind auch die auf Fremdwährung lautenden Teilabschlüsse ausländischer Betriebsstätten entsprechend umzurechnen
  • Umrechnung sämtlicher auf Fremdwährung lautender Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Unternehmen.

Während erstgenanntes Erfordernis im Kontext der Einzelabschlusserstellung besteht, ist die Umrechnung auf Fremdwä...

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  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    419
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)

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