Rz. 192
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Da die Handelsbilanz Grundlage der Steuerbilanz ist, werden handelsrechtliche Bilanzierungsbestimmungen wegen des Maßgeblichkeitsprinzips (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) vielfach durch die Finanzgerichte und den BFH ausgelegt. Im Laufe der Zeit hat die höchstrichterliche Finanzrechtsprechung ein geordnetes Gefüge von Bilanzrechtsgrundsätzen entwickelt. Sie hat diese Grundsätze systematisiert und ihnen Strukturen gegeben. Vielfach hat man den BFH bei der Anwendung und Auslegung des Bilanzrechts als "Hüter des Bilanzrechts" bezeichnet. Dadurch kommt der Rechtsprechung der Finanzgerichtsbarkeit eine bedeutsame Rolle bei der Fortentwicklung des Handelsbilanzrechts zu. Zwar nahm und nimmt die Bedeutung dieser Rechtsprechung für das Handelsbilanzrecht aufgrund der voranschreitenden Trennung von Handels- und Steuerbilanz namentlich aufgrund des BilMoG 2009 ab. Außerdem hat die Übernahme von Rechtsvorschriften aus der EU-Bilanzrichtlinie sowie die steigende Bedeutung der IFRS für die Auslegung des HGB dazu beigetragen, dass die klassische Bedeutung der GoB abnimmt. Dennoch bleibt es dabei, dass die Finanzgerichtsrechtsprechung von erheblicher Bedeutung für die Auslegung bilanzrechtlicher Normen ist.
Rz. 193
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Dabei stellt sich bisweilen die Frage, ob in die Entscheidungen auch spezifische Rechtsprinzipien des Steuerrechts einfließen, etwa das Leistungsfähigkeits- und Gleichbehandlungsprinzip, und sich deshalb steuerspezifische Auslegungsresultate aufgrund einer steuerrechtlich geprägten Rechtsauslegung ergeben, die für die Auslegung des Handelsbilanzrechts nicht ohne weiteres übernommen werden können. Im Schrifttum wird daher empfohlen, bei der Anwendung finanzgerichtlicher Auslegungsergebnisse auf die handelsrech...