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VII. Zentrale Kosten

Prof. Dr. Hanne Böckem, Dennis Bröcker
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Tz. 61

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Dem Vollständigkeitsgebot folgend sind auch jene Kosten im kombinierten Abschluss zu erfassen, die zwar nicht in einer der zu kombinierenden Einheiten angefallen sind, jedoch den dargestellten ökonomischen Aktivitäten zurechenbar sind (all costs of doing business, vgl. Tz. 19). Hierzu zählen insbesondere zentrale Kosten, die im übergeordneten Konzern angefallen sind, aber nicht über interne Leistungsverrechnungen an die zu kombinierenden Einheiten weiterbelastet wurden. Dabei kann es sich zB um Kosten für administrative Funktionsbereiche wie Marketing, Rechnungslegung, Steuern, Recht, Personal oder Einkauf handeln. Erfolgt keine Weiterbelastung, sind für die Erfassung im kombinierten Abschluss Aufwendungen verursachungsgemäß zu ermitteln.

 

Tz. 62

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Strittig ist, wie die durch die kombinierte Einheit unentgeltlich in Anspruch genommenen Dienstleistungen zu bewerten sind. Gängige Praxis ist es, der kombinierten Berichtseinheit einen Teil der im übergeordneten Konzernabschluss erfassten Aufwendungen zuzuordnen; dies entspricht auch dem Grundgedanken der extraction method, wonach der kombinierte Abschluss als Ausschnitt aus einem übergeordneten Konzernabschluss zu interpretieren ist (vgl. Tz. 27). Im Idealfall kann über projekt- oder kostenstellenbezogenen Auswertungen eine direkte Zurechnung erfolgen. Wenn dies nicht möglich ist, sind alternative Allokationsschlüssel heranzuziehen. Gängige Vorgehensweisen sind u. a. eine Aufteilung auf Basis von Umsatzrelationen, Mitarbeiterzahlen oder Flächen (vgl. Geisler et al., KoR 2016, S. 155–156).

 

Tz. 63

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Da mit den erfassten Aufwendungen aus Sicht der kombinierten Berichtseinheit keine Vermögensminderung einhergeht, liegt es nahe, die erfassten Aufwendun...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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