Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Schätzungen

Prof. Dr. Hanne Böckem, Dennis Bröcker
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Tz. 29

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden müssen für den Zweck (vgl. Tz. 8ff.) des kombinierten Abschlusses angemessen sein. Ein nach IFRS aufgestellter kombinierter Abschluss muss sämtliche Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften entsprechend einem konsolidierten Abschluss erfüllen. Aufgrund der fehlenden historischen Eigenständigkeit spiegeln die kombinierten Finanzinformationen nicht notwendigerweise die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage sowie die Kapitalstruktur wider, die sich ergeben hätte, wenn es bereits eine selbständige konsolidierte Berichtseinheit gegeben hätte. Gleichwohl wird uE auch mit einem kombinierten Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage vermittelt (vgl. Deubert et al., Sonderbilanzen, 6. Aufl., Abschnitt F, Tz. 30), wenn die Aufstellungsgrundsätze sowie Zweck und Grundlagen der Kombinierung im Anhang hinreichend transparent erläutert werden (vgl. zu den Angaben Tz. 84f.).

 

Tz. 30

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Bei Anwendung der extraction method (vgl. Tz. 27) im kombinierten Abschluss ist es üblich, die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aus dem übergeordneten Konzernabschluss zu übernehmen. Dies beinhaltet auch die Ausübung von Wahlrechten und Ausnahmen bei der Erstanwendung von neuen IFRS-Vorschriften in den abgebildeten Berichtszeiträumen. Falls die Übergangsregelungen von neu anzuwendenden IFRS-Vorschriften eine Alternative zur retrospektiven Anwendung vorgeben, ist man im kombinierten Abschluss an die Ausübung des Wahlrechts im übergeordneten Konzernabschluss gebunden. So war zum Beispiel im kombinierten Abschluss die modifiziert retrospektive Methode für die erstmalige Anwendung der Vorschriften zu Leasing nach IFRS 16.C5 (b) zwingend zu übernehmen, wenn diese Übergangsregelung auch im übergeordneten Konzernabschluss angewendet wurde.

 

Tz. 31

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Bei Anwendung des IFRS 1 im kombinierten Abschluss ist zu differenzieren, ob IFRS 1.D16 (a) angewendet wird oder IFRS 1.D16 (b). Bei Anwendung von IFRS 1.D16 (a) gelten die Ausführungen zur extraction method. Bei Anwendung von IFRS 1.D16 (b) finden die allgemeinen Grundsätze des IFRS 1 zur erstmaligen Anwendung von IFRS einschließlich in IFRS 1 normierter Ausnahmen und Verbote von der retrospektiven Anwendung einzelner IFRS nach IFRS 1.18 iVm. Anhang C-E und IFRS 1.13–17 iVm. Anhang B Anwendung. So sind zum Beispiel im kombinierten Abschluss die neuen Vorschriften zu Leasing nach IFRS 1.13 grundsätzlich retrospektiv anzuwenden. Ausnahmen von der retrospektiven Anwendung ergeben sich für die Beurteilung, ob ein Leasingverhältnis zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS besteht (IFRS 1.D9) oder für die Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes nach IFRS 1.D9B (a).

 

Tz. 32

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Die Aufstellung eines kombinierten Abschlusses erfordert eine Analyse bezüglich einer abweichenden Würdigung der bisher im übergeordneten Konzernabschluss aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten angewendeten Vereinfachungen, da die Wesentlichkeitsgrenzen für den kombinierten Abschluss regelmäßig geringer sind als im übergeordneten Konzernabschluss. Dies betrifft zum Beispiel die Analyse von Wesentlichkeitsgrenzen für die Aktivierung von Entwicklungskosten oder Effekte auf den kombinierten Abschluss aus nicht korrigierten Prüfungsdifferenzen.

 

Tz. 33

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Die Aufstellung eines kombinierten Abschlusses erfordert die Anwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen. Nach IAS 1.125 sind die Quellen von Schätzungsunsicherheiten zum Abschlussstichtag anzugeben, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird. Aufgrund der Anwendung von carve-out-Anpassungen und Allokationsmethoden in einem kombinierten Abschluss kommt es im Vergleich zu einem konsolidierten Abschluss zu einer Zunahme von Schätzungen und Ermessensspielräumen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Steuern und Nebenleistungen, Betriebsausgaben
    3.918
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    3.007
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    2.834
  • Betriebsbedarf
    2.373
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    2.357
  • Renten / 11.2.3 Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente
    2.302
  • Software, Anschaffung und Abschreibung
    2.296
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer
    2.264
  • Anzahlungen, geleistete
    2.242
  • Jahresabschluss, Abgrenzung Vorsteuer
    2.209
  • Abschreibung, gebrauchte Wirtschaftsgüter / 6 Gebrauchter Firmen-Pkw: Besonderheiten bei der Schätzung der Nutzungsdauer
    2.097
  • Firmen-Pkw, Privatnutzung von Elektrofahrzeugen / 3 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen: Anwendung der 1-%-Regelung
    2.031
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    1.974
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    1.961
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    1.960
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    1.884
  • Größenklassen
    1.873
  • Nachforderungszinsen
    1.867
  • Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung/Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    1.840
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    1.833
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
IFRS: Thematischer Review des FRC zu den Anhangangaben nach IFRS 17 im Jahr der Erstanwendung
Business people in workshop developing new ideas
Bild: mauritius images / Westend61 / Fotoagentur WESTEND61

Das britische Financial Reporting Council (FRC) hat eine Überprüfung der Angaben in den ersten Jahresberichten und -abschlüssen nach der Einführung von IFRS 17 Versicherungsverträge durchgeführt. Der am 5.9.2024 hierzu veröffentlichte Bericht fasst die wichtigsten Ergebnisse dieser Überprüfung zusammen. Zuvor wurde bereits im November 2023 ein Bericht zu den Angaben in den Zwischenabschlüssen 2023 im Zusammenhang mit der Umsetzung von IFRS 17 veröffentlicht.


Schnell und sicher: GmbH-Jahresabschluss leicht gemacht
GmbH Jahresabschluss leicht gemacht
Bild: Haufe Shop

So erstellen Sie den GmbH-Jahresabschluss korrekt und unter Nutzung aller Gestaltungsspielräume. Mit Ablaufplan, klaren Arbeitsschritten und Buchungsbeispielen werden Sie durch den gesamten Abschluss geführt und vermeiden so häufige Fehler.


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren