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III. Aufstellungsansätze

Prof. Dr. Hanne Böckem, Dennis Bröcker
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Tz. 24

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Die Aufstellung von kombinierten Abschlüssen setzt die Existenz von Buchwerten für die zu kombinierenden Vermögenswerte und Schulden (sog. Buchwertbasis) für sämtliche Berichtsperioden voraus. Sofern es sich bei der kombinierten Berichts­einheit um einen Teilbereich eines übergeordneten Konzerns handelt, sind unterschiedliche Vorgehensweisen denkbar, um diese Buchwerte zu bestimmen. Sofern ein übergeordneter Konzernabschluss nach IFRS erstellt wurde, wird in der Praxis vielfach auf die Buchwertbasis aus dem übergeordneten Konzernabschluss abgestellt, die in den kombinierten Abschluss übernommen wird (sog. top-down ­approach). Fraglich ist jedoch, inwieweit nach IFRS die Effekte aus übergeordneten Unternehmenserwerben berücksichtigt werden dürfen. Ein übergeordneter Unternehmenserwerb ist dabei der Erwerb rechtlicher Einheiten innerhalb der kombinierten Einheit (die dadurch ganz oder teilweise erworben wird) durch ein Unternehmen, das in der Konzernhierarchie des übergeordneten Konzernabschlusses höherranging gegenüber der kombinierten Einheit und/oder nicht Teil der kombinierten Einheit ist. In der Bilanzierungspraxis haben sich zwei Vorgehensweisen etabliert.

 

Tz. 25

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Zum einen kann ein kombinierter Abschluss als erster IFRS-Abschluss einer neuen Berichtseinheit angesehen werden. Der kombinierte Abschluss ist dann im Anwendungsbereich von IFRS 1. IFRS 1.D16 enthält spezielle Regelungen für den Fall, dass ein Tochterunternehmen nach seinem Mutterunternehmen ein erstmaliger IFRS-Anwender wird. Nach IFRS 1.D16 besteht das Wahlrecht, entweder

  1. die Buchwerte aus dem übergeordneten Konzernabschluss unter Eliminierung von Konsolidierungseffekten und Effekten aus übergeordneten Erwerben anzusetzen (IFRS 1.D16 (a)): die Vorg...

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