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II. Begriffsabgrenzung

Prof. Dr. Hanne Böckem, Dennis Bröcker
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Tz. 4

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

In der Praxis werden die Begriffe "kombinierter Abschluss" und "Carve-out-Abschluss" häufig synonym verwendet. In der deutschen Fachliteratur wird idR folgendes Begriffsverständnis zugrunde gelegt (vgl. Pföhler et al., WPg 2014, S. 476):

1) Kombinierter Abschluss ieS: Zusammenfassung von Finanzinformationen für zwei oder mehr rechtlich selbständigen Einheiten, die Teil desselben Konzerns sein können oder auch nicht, aber für sich genommen nicht die Definition eines Konzerns (group) gem. der einschlägigen Rechnungslegungsstandards, hier insb. IFRS 10, darstellen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet die Erstellung eines kombinierten Abschlusses, dass die Finanzinformationen von zwei oder mehr rechtlich selbstständigen Einheiten addiert und darauffolgend sämtliche interne Transaktionen, wie z. B. interne Umsatztransaktionen mit Zwischengewinnen, Erträge und Aufwendungen aus internen Dauerschuldverhältnissen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten eliminiert werden.
2) Carve-out-Abschluss: Finanzinformationen für einen Ausschnitt aus einer größeren Berichtseinheit. Das kann sowohl ein Teil einer rechtlichen Einheit, aber auch eine Kombinierung von Teileinheiten mehrerer rechtlicher Einheiten sein.

Als Überbegriff wird zumeist der Begriff "kombinierter Abschluss" genutzt (vgl. Pföhler et al., WPg 2014, S. 476). Im Folgenden wird entsprechend ausschließlich der Begriff "kombinierter Abschluss" verwendet.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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