Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

V. Bilanzierung von langfristigen Finanzinvestitionen

Dr. Stefan Bischof, Dipl.-Betriebsw. (FH) Sybille Bellert
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Tz. 28

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

Zur Bilanzierung von langfristigen Finanzinvestitionen, die unter die Bestimmungen von IFRS 9 fallen, vgl. Tz. 59ff.
Zur Bilanzierung im KA vgl. Tz. 79 ergänzend.

1. Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen

 

Tz. 29

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

 
  IFRS HGB IFRS für KMU
Definition Unternehmen, das von einem anderen Unternehmen beherrscht wird (IFRS 10 Anhang A "Tochterunternehmen") Unternehmen, auf das ein anderes Unternehmen unmittel- oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann (§ 290 Abs. 1 HGB)

Unternehmen, das von einem anderen Unternehmen beherrscht wird

(sec. 9.4, Glossary of terms)
 

Beherrschung liegt vor, wenn die drei folgenden Merkmale kumulativ erfüllt sind: Mutterunternehmen besitzt Verfügungsgewalt (power) über das Tochterunternehmen; das Mutterunternehmen ist variablen Rückflüssen (positive wie auch negative) ausgesetzt u. das Mutterunternehmen kann kraft seiner Verfügungsgewalt die Höhe der Rückflüsse beeinflussen

(IFRS 10.7; IFRS 10 Anhang A "Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens", "Verfügungsgewalt")

Beherrschender Einfluss stets gegeben bei Vorliegen mind. eines der folgenden Kriterien: Mehrheit der Stimmrechte, vertragliche Bestimmungsrechte, Besetzung von Unternehmensorganen, Zweckgesellschaften (§ 290 Abs. 2 bis 4 HGB,

Konkretisierung durch DRSC:

DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss))

Handelsrechtlicher Begriff der verbundenen Unternehmen: TU u. MU, welche im Wege der Vollkonsolidierung in einen KA einzubeziehen sind, u. TU, deren Einbeziehung gem. § 296 HGB unterbleibt (§ 271 Abs. 2 HGB)
Beherrschung ist die Möglichkeit, die Finanz- u. Geschäftspolitik eines Unternehmens zu bestimmen, um aus dessen Tätigkeit Nutzen zu ziehen (insb. Mehrheit der Stimmrechte, vertragliche Bestimmungsrechte, Besetzung von Unternehmensorganen, Zweckgesellschaften) (sec. 9.4ff., Glossary of terms)
Wertansatz im EA

Im separaten EA:

  • Wahlrecht zwischen AK, Bilanzierung nach IFRS 9 oder at equity nach IAS 28; mit einheitlicher Ausübung des Wahlrechts für alle TU (IAS 27.10);
  • Ausnahme: Bilanzierung nach IFRS 9 zwingend, sofern Anteile im KA nach IFRS 9 bilanziert werden (IAS 27.11, IAS 27.11A, IAS 28.18)
  • Bei Weiterveräußerungsabsicht mit Verlust der Beherrschung: Anwendung von IFRS 5, mit Ausnahme der nach IFRS 9 bewerteten Anteile: Dort Bewertung unverändert nach IFRS 9 (IAS 27.10)

AK (§ 253 Abs. 3 HGB)

Stellungnahme des IDW:

Zur Bewertung von Beteiligungen u. sonstigen Unternehmensanteilen vgl. IDW RS HFA 10

Im separaten EA:

  • Wahlrecht zwischen AK abzgl. Wertminderungen u. erfolgswirksamer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert oder at equity; mit einheitlicher Ausübung des Wahlrechts für alle TU (sec. 9.26)
  • Bei Erwerb mit Weiterveräußerungsabsicht unter Verlust der Beherrschung: Bewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, falls dieser verlässlich bestimmbar ist, anderenfalls zu AK abzgl. Wertminderungen (sec. 9.3, sec. 11.14(c))
Wertansatz im KA

Konsolidierung nach Erwerbsmethode (IFRS 3.4)

Zur Behandlung bei Weiterveräußerungsabsicht vgl. Tz. 40 ff.

Vollkonsolidierung nach Erwerbsmethode (§ 301 HGB)

BilMoG: Aufhebung der Interessenzusammenführungsmethode, Übergangsregelung: Beibehaltungswahlrecht für Altfälle

(Art. 67 Abs. 5 Satz 2 EGHGB, IDW RS HFA 28)

Konkretisierung durch DRSC:

DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss))

Konsolidierung nach Erwerbsmethode (sec. 19.6)

Bei Erwerb mit Weiterveräußerungsabsicht unter Verlust der Beherrschung: Bewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, falls dieser verlässlich bestimmbar ist, anderenfalls zu AK abzgl. Wertminderungen (sec. 9.3, sec. 11.14(c))

2. Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen

 

Tz. 30

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

 
  IFRS HGB IFRS für KMU
Definition Unternehmen, das aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zweier oder mehrerer Partner über eine wirtschaftliche Tätigkeit von diesen gemeinschaftlich geführt wird u. bei dem die Parteien Rechte am Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens besitzen (IFRS 11 Appendix A "Gemeinschaftsunternehmen") Unternehmen, das von einem in einen KA einbezogenen MU oder TU gemeinsam mit einem oder mehreren nicht in den KA einbezogenen Unternehmen geführt wird (§ 310 Abs. 1 HGB) Unternehmen, das aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zweier oder mehrerer Partner über eine wirtschaftliche Tätigkeit von diesen gemeinschaftlich geführt wird (sec. 15.3, Glossary of terms)
  Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Aufteilung der Kontrolle der wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit u. ist nur dann gegeben, wenn die mit dieser Geschäftstätigkeit verbundenen strategischen finanziellen u. betrieblichen Entscheidungen die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Partner erfordern (IFRS 11 Appendix A "Gemeinschaftliche Führung") Gemeinsame Führung liegt vor, wenn die Gesellschafterunternehmen strategische Geschäftsentscheidungen sowie Entscheidungen über Investitions- u. Finanzierungstätigkeiten einstimmig treffen (DRS 9 Bilanzierun...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Steuern und Nebenleistungen, Betriebsausgaben
    4.457
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    3.338
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    3.217
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    2.578
  • Betriebsbedarf
    2.566
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer
    2.513
  • Software, Anschaffung und Abschreibung
    2.493
  • Anzahlungen, geleistete
    2.479
  • Jahresabschluss, Abgrenzung Vorsteuer
    2.366
  • Abschreibung, gebrauchte Wirtschaftsgüter / 6 Gebrauchter Firmen-Pkw: Besonderheiten bei der Schätzung der Nutzungsdauer
    2.313
  • Firmen-Pkw, Privatnutzung von Elektrofahrzeugen / 3 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen: Anwendung der 1-%-Regelung
    2.268
  • Renten / 11.2.3 Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente
    2.261
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    2.233
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    2.216
  • Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung/Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    2.154
  • Nachforderungszinsen
    2.107
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    2.103
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    2.100
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    2.080
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    2.072
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Haufe Shop: E-Rechnung wird zur Pflicht
E-Rechnung_Whitepaper_3D
Bild: Haufe Online Redaktion

Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich zum 1.1.2025 stellt eine wesentliche Neuerung für viele Unternehmen dar.


Controller Magazin: Thementafel ermöglicht Recherche über alle Beiträge
Thementafel zum Controller Magazin
Bild: Haufe Online Redaktion

Seit 1976 sind mehr als 250 Ausgaben des Controller Magazins mit über 3.600 Artikeln erschienen. Die „Thementafel“ im Excel-Format bietet die Möglichkeit, nach Überschriften, Autoren sowie Erscheinungsterminen zu recherchieren. Auf die Beiträge kann man über das Online-Archiv zugreifen.


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren