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L. Bilanzierung von Verbindlichkeiten

Dr. Stefan Bischof, Dipl.-Betriebsw. (FH) Sybille Bellert
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Tz. 52

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

Vgl. auch Tz. 59 ff.

I. Ansatz u. Bewertung

 

Tz. 53

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

 
  IFRS HGB IFRS für KMU
Ansatz
  • Definition von finanziellen Verbindlichkeiten (IAS 32.11)
  • Definition für den umfassenderen Begriff der Schulden (CF.4.26ff.)

Interpretation des DRSC:

  • DRSC Interpretation 3 (IFRS) (ehem. RIC 3) Auslegungsfragen zu Instrumenten mit Gläubigerkündigungsrecht gemäß IAS 32

Stellungnahme des IDW:

  • Einzelfragen zur Darstellung von Finanzinstrumenten nach IAS 32 vgl. IDW RS HFA 45
Verpflichtungen, die dem Grunde u. der Höhe nach feststehen (GoB)
  • Definition von finanziellen Verbindlichkeiten (sec. 22, Glossary of terms)
  • Definition für den umfassenderen Begriff der Schulden (sec. 2.15(b), sec. 2.20f.)
Bewertung

Zugangsbewertung (abhängig von Klassifizierung):

  • Beizulegender Zeitwert
  • Einbeziehung von zusätzlichen, direkt zurechenbaren Transaktionskosten, außer bei Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" (IFRS 9.5.1.1)
  • Folgebewertung (abhängig von Klassifizierung): Fortgeführte AK unter Anwendung der Effektivzinsmethode oder ggf. beizulegender Zeitwert (IFRS 9.4.2.1 iVm. IFRS 9.4.2.2)

Interpretation des IFRIC:

Zur Bilanzierung u. Bewertung von Verbindlichkeiten aus Sachdividenden an Eigentümer vgl. IFRIC 17

Erfüllungsbetrag;

bei Zinsanteil Abzinsung

(§§ 253 Abs. 1 Satz 2, 298 Abs. 1 HGB)
  • Wahlrecht für Ansatz u. Bewertung einheitlich für alle Finanzinstrumente:

(1) Bilanzierung gem. sec. 11 u. sec. 12 (nachfolgend nur Darstellung von sec. 11; zu sec. 12 vgl. Tz. 59 ff.)

oder

(2) Bilanzierung gem. IAS 39

  • Änderung der Rechnungslegungsmethode nur in engen Grenzen der sec. 10.8–10.14 möglich

    (sec. 11.2, sec. 12.2)

Zu (1):

  • Zugangsbewertung: Grds. Transaktionspreis (ggf. inkl. Transaktionskosten), bei Finanzierungstransaktionen: Barwert der zukünftigen Zahlungen (sec. 11.13)
  • Folgebewertung: Fortgeführte AK unter Anwendung der Effektivzinsmethode (sec. 11.14(a), sec. 11.15ff.)

Zu (2): Vgl. nebenstehende Ausführungen (IFRS)

Hinweis: Im Folgenden werden nur die Regelungen des IFRS für KMU dargestellt

Bewertung von Verbindlichkeiten aus Sachdividenden an Eigentümer vgl. sec. 22.18
Fremdwäh­rungsver­bindlich­keiten Transaktionskurs mit Folgebewertung zum Stichtagskurs; erfolgswirksame Erfassung von Kursschwankungen, außer bei Umrechnung von Abschlüssen (erfolgsneutral) (IAS 21.21ff.) Transaktionskurs mit Folgebewertung zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag; Behandlung von Wertänderungen aus der Währungsumrechnung unter Berücksichtigung des Realisations- u. AK-Prinzips (außer bei Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr) (§§ 256a, 298 Abs. 1 HGB) Transaktionskurs mit Folgebewertung zum Stichtagskurs; erfolgswirksame Erfassung von Kursschwankungen, außer bei Umrechnung von Abschlüssen (erfolgsneutral) (sec. 30.7ff.)
Disagio Keine Bildung eines Abgrenzungspostens; Berücksichtigung bei Wertansatz der zugrunde liegenden Verbindlichkeit (Aufzinsung iRd. Effektivzinsmethode) (IFRS 9.5.1.1)
  • Abgrenzungswahlrecht; Methode der Auflösung nicht verbindlich vorgeschrieben
  • Bruttoausweis, gesonderter Aktivposten (§§ 250 Abs. 3, 298 Abs. 1 HGB)
Keine Bildung eines Abgrenzungspostens; Berücksichtigung bei Wertansatz der zugrunde liegenden Verbindlichkeit (Aufzinsung iRd. Effektivzinsmethode) (sec. 11.13ff.)

II. Ausweis im Abschluss u. Anhangangaben

 

Tz. 54

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

 
  IFRS HGB IFRS für KMU
Ausweis
  • Aufgliederung gem. IAS 1.54 in der Bilanz; kurz- u. langfristige Anteile sind unter kurz- bzw. langfristigen Verbindlichkeiten auszuweisen

(IAS 1.54, IAS 1.60ff.)

  • Angabe des Betrags, der nicht innerhalb eines Jahres realisiert wird, sofern nicht aus der Aufgliederung ersichtlich (IAS 1.61)
  • Ggf. weitere Aufgliederung in der Bilanz (alternativ im Anhang) gem. IAS 1.55f. iVm. IAS 1.77f.
  • Gesonderter Ausweis von Finanzierungsaufwendungen in der GER (IAS 1.82(b))
  • Ggf. weitere Aufgliederung in der GER gem. IAS 1.85f. u. IAS 1.97f. (alternativ im Anhang)
  • Gesonderter Ausweis von gezahlten Zinsen in der KFR (IAS 7.31)
  • Ausweis u. Aufgliederung in der Bilanz (§§ 266 Abs. 3 iVm. 265, 298 Abs. 1 HGB)
  • Gesonderter Ausweis von Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr u. mit mehr als einem Jahr in der Bilanz (§§ 268 Abs. 5 Satz 1, 298 Abs. 1 HGB)
  • Gesonderter Ausweis von erhaltenen Anzahlungen, sofern nicht von Vorräten abgesetzt, in der Bilanz (§§ 268 Abs. 5 Satz 2, 298 Abs. 1 HGB)
  • Ausweis von Haftungsverhältnissen unter der Bilanz (KapG zwingend im Anhang); jeweils gesonderte Angabe von Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung u. Verpflichtungen ggü. Verbundenen u. assoziierten Unternehmen (§§ 251, 268 Abs. 7, 298 Abs. 1 HGB)
  • Sondervorschriften für PersG iSv. § 264a HGB u. GmbH: Gesonderter Ausweis von Ausleihungen, Forderungen u. Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern in der Bilanz; Davon-Vermerk (§ 264c Abs. 1 HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG)
  • Ausweis der Erträge bzw. Aufwendungen aus der Ab- bzw. Aufzinsung in der GuV gesondert im Finanzergebnis (Sonstige Zinsen u. ähnliche Erträge/Aufwendungen) (§§ 277 Abs. 5 Satz 1 iVm. 275 Abs. 2 u...

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  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    1.833
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